Die Vorbeugung gegen die Berufsunfähigkeit kostet ab 2015 mehr
Hintergrund dazu ist das Lebensversicherungsreformgesetz, mit dem eine erneute Absenkung der Garantiezinsen zum ersten Januar 2015 beschlossen wurde. Aus dem Gesetz ergeben sich unmittelbare Auswirkungen für Versicherungsnehmer, die sich gegen die Berufsunfähigkeit absichern möchten. Das Finanzdienstleistungsunternehmen MLP hat dazu Musterrechnungen angefertigt, die Beitragssteigerungen je nach Alter und Geltungsdauer von maximal sieben Prozent ergeben.
Aus einer Pressemitteilung von MLP geht hervor, dass lange Versicherungszeiträume in der Regel zu den höchsten Beitragssteigerungen führen. Um fast sieben Prozent steigt die Beitragsbelastung für einen 25-jährigen Mann, der ab 2015 eine Versicherung zur Berufsunfähigkeit abschließt. Die Vergleichswerte beziehen sich dabei auf das laufende Jahr. Zugrunde gelegt wurde eine BU-Rente von 1.000 Euro sowie ein Endalter von 67 Jahren. Ein 35-jähriger Versicherungsnehmer muss bei gleichen Konditionen mit einer Mehrbelastung von knapp fünf Prozent rechnen.
Die Ursachen
Die nicht geringe Prämiensteigerung wird von dem Finanzdienstleister MLP wie folgt begründet. Die Versicherer legen für die eventuell eintretende Berufsunfähigkeit ein finanzielles Polster an, welches in etwa den vertraglich festgelegten Leistungen entspricht. Das gesammelte Kapital wird laut MLP mit dem aktuellen Garantiewert verzinst. Bei fallenden Zinsen steigen automatisch die Beiträge. Daher wird die bei der Lebensversicherungsreform beschlossene Senkung der Garantiezinsen zwangsläufig in höheren Beiträgen zur Berufsunfähigkeit resultieren.
Risiko wird unterschätzt
Die meisten Berufstätigen nehmen die Berufsunfähigkeit bei Weitem nicht so ernst, wie sie sollten. Doch in der Realität sind circa 25 Prozent aller Arbeitnehmer gezwungen, ihren Beruf aufgrund gesundheitlicher Beschwerden frühzeitig aufzugeben. Typische Gründe, die zur Berufsunfähigkeit führen sind:
- Erkrankungen der Rückenwirbel oder Bandscheibenvorfälle.
- Krankheiten psychischer Natur.
Ohne entsprechende Absicherung führt ein BU-Fall zu minimalen staatlichen Unterstützungen im Rahmen der Erwerbsminderungsrente.
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