Die Regierung verabschiedete am Mittwoch den Gesetzentwurf, der ihnen den Rücken stärken soll.
Somit wird „Honorar-Anlageberater“ künftig eine geschützte Bezeichnung im Bereich Wertpapierhandelsgesetz sein, ebenso wie der „Honorar-Finanzanlagenberater“.
Diese Berater zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Provision für Produktvermittlung kassieren. Die neuen Bezeichnungen sollen es dem Kunden zudem erleichtern, zu erkennen, ob ein Berater Provision erhält oder die Beratung ausschließlich durch den Kunden bezahlt wird.
Außerdem wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) künftig auf ihrer Internetseite mit einem öffentlich zugänglichen Register Informationen über Honorar-Anlageberater führen. Dies soll Kunden helfen, sich über Berater zu informieren. Die Honorar-Finanzanlagenberater müssen sich zudem in einem zentralen Register der Industrie- und Handelskammern eintragen.
Wer in Sachen Wertpapieren berät, muss künftig eine klare Trennung zwischen Anlageberatung durch Provision und der Honorar-Anlageberatung führen. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder. (NS/BHB)