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Bedeutung der Flächentarife lässt nach

Durch den Ausstieg zahlreicher Unternehmen aus den für die jeweilige Branche üblichen Tarifbindungen haben immer weniger Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auf einen Tarifvertrag zu berufen, der landesweit geregelt ist.


Bedeutung der Flächentarife lässt nach

Arbeitsbedingungen und Löhne werden zunehmend intern oder auch zusammen mit kleinen Gewerkschaften von den Unternehmen ausgehandelt. Jährlich zieht sich rund ein Prozent der Unternehmen von den flächendeckenden Branchentarifbindungen zurück, so die Angaben einer Studie vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Konsequenz: Für immer weniger Arbeitnehmer gelten die Flächentarifverträge, die von den großen Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden für die gesamte Branche bundesweit ausgehandelt wurden. Jährlich werden von dem Nürnberger Institut IAB mehr als 15.000 Unternehmen befragt. Wie das Institut nun mitteilte, zeigt sich eine deutlich rückläufige Tendenz.

Nahezu jeder fünfte Betrieb ist seit 1996 aus der Tarifordnung ausgestiegen, so die Ergebnisse der Untersuchung. Im westlichen Teil des Landes sank die Quote der tarifgebundenen Betriebe im vergangenen Jahr auf 53 Prozent von ehemals 70 Prozent. 36 Prozent waren es in Ostdeutschland. Für den Rückzug eines Konzerns aus der Tarifbindung ist Karstadt das wohl prominenteste Beispiel.

Bei genauerem Hinsehen jedoch stellt man fest, dass im Westen immer noch jeder Fünfte und im Osten jeder vierte Arbeitnehmer in einem Unternehmen tätigt ist, das sich an dem Branchentarifvertrag wenigstens orientiert. Darüber hinaus sollen in den Firmen immer mehr Firmentarifverträge gelten, die von den Unternehmen mit der Gewerkschaft individuell ausgehandelt werden, so die Angaben der Umfrage. Dies gelte für sieben Prozent der westlichen Arbeitnehmer und im Osten bei 12 Prozent.

Beispielsweise in der Elektro- und Metallindustrie, im Einzelhandel und auch in der chemischen Industrie mit mehreren Millionen Beschäftigten gibt es die großen Branchentarifverträge. Derzeit bemüht sich die Gewerkschaft Ver.di um Durchsetzung eines Branchentarifvertrages für den Einzel- und Versandhandel für die Mitarbeiter des Internethändlers Amazon. (FR/BHB)


 
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