Bearbeitungsgebühren sind illegal
Bisher verdienten die Banken bei der Vergabe von Krediten Milliardensummen. Allerdings haben zwei Urteile des Bundesgerichtshofs im laufenden Jahr die Berechnung von Bearbeitungsgebühren bei der Darlehensvergabe verboten.
Deutsche Banken verhalten sich allerdings nicht so, wie es von seriösen Unternehmen zu erwarten ist, sie gehen nicht auf ihre Kunden zu und vereinbaren eine zeitnahe Rückzahlung. Die Institute warten vielmehr darauf, dass die Kreditkunden selbst aktiv werden, die zu viel gezahlten Gebühren selbst ermitteln und dabei in die Verjährungsfalle laufen.
Den Banken ist seit längerer Zeit bekannt, dass Bearbeitungsgebühren unzulässig sind, darauf wiesen in der Vergangenheit zahlreiche Oberlandesgerichte hin. Schon 2011 war den Instituten die Unrechtmäßigkeit ihrer Gebühren klar, allerdings verlegten sie sich auf taktische Spielereien und dachten nicht an das Recht ihrer Kunden. Genau deshalb haben benachteiligte Kunden durch das Urteil des Bundesgerichtshofs jetzt Gelegenheit, auch zehn Jahre zurückliegende Bearbeitungsgebühren einzufordern.
Kunden müssen für ihre Rechte aktiv werden
Die Banken setzen weiterhin auf die Vergesslichkeit der Kundschaft und stehen dem jüngsten Urteil mit abwartender Haltung gegenüber. Da sie nach wie vor auf Zeit spielen, müssen Kunden selbst für ihre Rechte kämpfen. Darlehensnehmer sollten mit diesem Musterbrief ihrer Bank ein unmissverständliches Ultimatum setzen.
Sollte das Institut nicht auf die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren reagieren, müssen die geschädigten Verbraucher ihre Unterlagen kopieren und an die Ombudsleute der betroffenen Bank schicken. Das Bemühen der Ombudsleute ist frei von Kosten und sorgt für die Wahrung der Verbraucherrechte, ohne dass gleich teure Rechtsanwälte hinzugezogen werden.
Die Adressen der Schlichter:
- Bei aus Bearbeitungsgebühren resultierenden Problemen mit Volksbanken und Raiffeisenbanken ist der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken in 10785 Berlin, Schellingstraße 4, zuständig.
- Für die Sparkassen und Landesbanken ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband in 10117 Berlin, Charlottenstraße 47, der Ansprechpartner.
- Privatbank-Kunden wenden sich an den Ombudsmann beim Bundesverband der deutschen Banken in 10062 Berlin, Postfach 040307.