Nun ist die Diskussion um kostenlose Girokonten neu entfacht worden. Zuallererst berichtete die Bildzeitung, dass Banken jetzt wieder häufiger Gebühren für die Kontoführung ihrer Kunden einzögen. Ein wissender Finanzexperte wird indes die Schätzung abgegeben, dass hier lediglich Einzelfälle beobachtet werden. Gleichermaßen berichtet die „Welt“ über Abschaffungen von Sonderaktionen. Nur äußerst gute Kunden sind in den Genuss eines kostenfreien Kontos gekommen, wenn sie ihr Erspartes beim größten Deutschen Geldinstitut angelegt haben. Nun falle auch das weg und von offizieller Seite heißt es, die Bank hätte nie ein Gratis-Konto im Programm gehabt.
Andere, wie das Finanzportal Biallo und die Finanzberatung FMH, machen indessen keinen Trend aus, der von den Nulltarif-Konten wegführt. Hauptsächlich habe sich die Berichterstattung der „Bild“ auf die spanische Santander-Bank und eine kleine Zahl an Sparkassen bezogen. Zwar habe die in diesem Zuge genannte Hypo Vereinsbank ihre Produktpalette verändert, doch sie verzichtet weiterhin nicht auf ein kostenfreies Konto.
Nach der Pleite der Lehman-Bank erkannten die Geldinstitute ihre Privatkunden als Ertragsquelle: Beinahe schraubte jede dritte Bank an der Gebührenschraube – die großen Finanzkonzerne bildeten dabei keine Ausnahme.
Betrachten wir die Santander Bank, die Kunden vom schwedischen Bankhaus SEB übernommen hatte. Gleich im Anschluss erhöhten sie die Gebühren und teilte den Inhabern des Gratis-Kontos Giro4free mit, dass sie ab sofort GiroStar für ein Jahr kostenfrei nutzen würden. Nach einem Jahr würde dieser Wechsel von „free“ in den Tarif „Star“ jedoch monatlich 5,99 kosten. Mittlerweile bestätigte die Santander-Bank ihr Vorgehen. Sie habe ausgewählten Kunden das „GiroStar“-Konto kostenlos angeboten, was nebenbei einen zinslosen Sofortdispokredit und einen Reisebuchungsservice anbietet. Davon abgesehen sei es den Kunden freigestellt, innerhalb dieses Testjahres in das alte Giro4free-Konto zurückzuwechseln.
Verbraucher können sich kaum gegen Kontoführungsgebühren zur Wehr setzen, falls die Bank sich dazu entscheidet, sie zu erheben. Solche Vertragsänderungen, die nur von der Seite der Bank ausgehen, müssen zwei Monate vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. Dabei ist es egal, ob der Kunde Widerspruch einlegt, oder nichts unternimmt. Das Kreditinstitut muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lediglich korrekt für den betreffenden Girovertrag anpassen.
Josephine Holzhäuser kann als Finanzexpertin bei der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale nur dazu ermutigen, die Bank zu wechseln. Jederzeit könne sich ein Bankkunde problemlos ein neues Gratis-Konto suchen, sobald das alte beginnt, Gebühren zu kosten. In erster Linie können sich Bankkunden bei der Gelegenheit auch gleich fragen, welche Erwartungen sie an ihre Bank haben. Falls sie ihr Geld lediglich verwalten lassen möchten und keinen großen Wert auf persönliche Beratung legen, erscheinen Direktbanken für sie als die bessere Lösung. Ansonsten sollte ein Honorarberater hinzugezogen werden.(LB/BHB)