In Deutschland soll Apple jährlich Steuern, die sich im dreistelligen Millionenbereich bewegen sollen, legal vermeiden. Diese Angaben beruhen auf den Schätzungen die Branchenexperten und Analysten für das ZDF-Magazin "Frontal21" erstellt haben. Apple selbst wollte sich auf Nachfrage des SPIEGEL ONLINE nicht zu dem Bericht äußern.
Die gesonderten Umsatzzahlen des Konzerns werden unter Verschluss gehalten. Nach Angaben der Analysten soll sich der Gewinn mit den in Deutschland verkauften Apple-Produkten auf rund eine Milliarde Euro jährlich belaufen. Wie Markus Meinzer im ZDF berichtete, würde sich die Umsatzsteuer bei einem Gewinn in dieser Höhe auf rund 250 Millionen Euro belaufen. Meinzer ist Experte beim Tax Justice Network, einer internationalen Organisation, die sich nicht regierungsabhängig für eine gerechte Besteuerung einsetzt.
Dieser Steuerschuld könnte man nun die Steuern entgegensetzten, die Apple in Deutschland tatsächlich abführt. So sollen im Handelsregister zwei Apple-Töchter eingetragen sein. Innerhalb eines Jahres sollen bei der Apple GmbH Steuern in Höhe von 5,1 Millionen Euro fällig gewesen sein. Bei der Apple Retail GmbH dagegen sollen gar keine Steuern angefallen sein. Bringt man den Steuerbetrag der Apple GmbH in Abzug, würde immer noch eine Steuerschuld in Höhe von 245 Millionen Euro übrig bleiben. All diese Angaben dienen jedoch lediglich der Orientierung, da es sich hier um Schätzungen und keine realen Zahlen handelt.
Die Schätzungen basieren unter anderem auf den Umsätzen aus dem Jahr 2011, die auch Branchenexperten durch „Frontal21“ vorgelegt wurden. Nach Angaben der Experten sei Deutschland für den Konzern ein sehr wichtiger Markt und ein Gewinn von einer Milliarde Euro wäre in diesem Fall eher niedrig angesetzt.
Um die eigene Steuerlast zu minimieren, nutzt Apple ein ausgeklügeltes System, das erst vor Kurzem durch einen Unterausschuss des US-Senats entschlüsselt und in einem 40 Seiten umfassenden Bericht erläutert wurde. In einfachen Worten werden von dem Konzern Lücken im internationalen und auch im amerikanischen Steuerrecht genutzt, um die Abgaben an den Fiskus so gering wie möglich zu halten. (FF/BHB)