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Arbeitszeugnisse – diese Informationen dürfen in keinem Zeugnis fehlen

Der ideale Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gliedert sich folgendermaßen:


·         Das Papier verfügt über einen Firmenbriefkopf

·         Der Arbeitgeber oder das Unternehmen wird kurz beschrieben

·         Eine Überschrift klärt, ob es sich um Zwischen- oder Abschlusszeugnis handelt

·         Eingangsformel: Personalien des Arbeitnehmers und akademische Titel samt Dauer des Arbeitsverhältnisses

·         Nun folgt eine konkrete Tätigkeitsbeschreibung des ehemaligen Mitarbeiters, die Angabe seiner Position im Unternehmen und die Erläuterung, welche Verantwortlichkeiten damit verbunden gewesen sind

·         Anschließend klärt die Leistungsbeurteilung über Einsatzbereitschaft, Erfolge, Fähigkeiten und das Potenzial des Mitarbeiters auf

·         Die Gesamtbeurteilung der fachlichen Leistungen folgt

·         Geht das Zeugnis gegen Ende, werden Betragensnoten in den Bereichen Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Verantwortungsbewusstsein, Ehrlichkeit, Gewissenhaftigkeit verteilt und das Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzten wird bewertet

·         Vor Ende des Zeugnisses wird der Grund angegeben, weshalb das Arbeitsverhältnis beendet wurde oder weshalb ein Zwischenzeugnis ausgestellt worden ist

·         Grußformel

·         Die Abschlusszeile nennt Ort und Datum und beinhaltet die Unterschrift des Ausstellers

Dinge, die Personaler unter keinen Umständen schreiben dürfen

In einem Arbeitszeugnis hat ausschließlich das geschriebene Wort Geltung. Frage-, Ausrufe- und Anführungszeichen sind ebenso verboten, wie kursive Schrift, weil dadurch der Inhalt verfälscht wird. Generell unterliegt ein Personaler vielen Restriktionen, die allein den Inhalt betreffen. Ob ein Mitarbeiter sich im Betriebsrat engagiert hat oder nicht, darf sein Geheimnis bleiben. Dass er während seiner Beschäftigung in Elternzeit war, muss zumindest abgesprochen werden, bevor es niedergeschrieben wird. Bei angeschlagener Gesundheit und Schwerbehinderung ist ebenfalls Diskretion zu wahren.

Laut Frauke Biester, einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, ist es unzulässig, durch Krankheit bedingte Fehlzeiten ins Zeugnis mit aufzunehmen. Eine Ausnahme ist möglich, sobald der Arbeitnehmer länger als die Hälfte seines gesamten Arbeitsverhältnisses gefehlt hat. Dann dürfen Unternehmen eine deutliche Verknappung des Zeugnisses vornehmen, wodurch sie dem zukünftigen Arbeitgeber ein Signal geben.

Eine Pflicht zur Schweigsamkeit haben Arbeitgeber auch dann, wenn der ehemalige Beschäftigte Straftaten außerhalb seines Arbeitsplatzes beging. Anders ist die Sache gelagert, wenn er beispielsweise Aufdringlichkeit gegenüber Kolleginnen zeigte oder gar Kunden verprügelt hat. Eine explizite Erwähnung ist zwar auch dann nicht gestattet, wenn der Rechtsbruch im Arbeitsumfeld stattfand, doch die Formulierung darf Hinweise auf ein unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Unternehmen beinhalten. Beispielsweise, dass man sich leider vom betreffenden Kollegen trennen musste. Das weist deutlich genug auf die aktive Freisetzung des Mitarbeiters hin.

Die Bedeutungen verschiedener Formulierungen

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein. Deshalb dürfen nicht – wie in der Schule – Noten wie mangelhaft oder ungenügend auftauchen. Dennoch ist mittlerweile ein unterschwelliges Benotungsverfahren von findigen Personalern integriert worden.

–  stets zu unserer vollsten Zufriedenheit entspricht sehr gut

–  zu unserer vollsten Zufriedenheit entspricht gut

–  stets zu unserer vollen Zufriedenheit entspricht gut

–  stets zu unserer Zufriedenheit entspricht befriedigend

–  zu unserer vollen Zufriedenheit entspricht befriedigend

–  zu unserer Zufriedenheit entspricht ausreichend

–  er
bemühte sich stets, den Anforderungen zu genügen entspricht mangelhaft

In Fällen der absoluten Unzufriedenheit mit dem Angestellten werden auch die folgenden Formulierungen verwendet.

–  er zeigte für seine Arbeit Verständnis

–  die Kollegin war stets interessiert an den Aufgaben, die ihr übertragen wurden

(LB/BHB)


 
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