Dabei sorgen nicht nur die Pläne, die eine mögliche Trennung von Spareinlagen und Börsenspekulationen mit sich bringen, für einiges an Aufsehen. Aktuell kursiert noch viel mehr die Angst, dass durch das Gesetzespaket ein ganz neuer Straftatbestand eingeführt wird. So sollen künftig für Vorstände von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Versicherern bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, sollte das Unternehmen in Schieflage geraten.
Zu dieser Besorgnis äußerst sich auch Wolfram Wrabetz, der Vorstandsvorsitzende der Helvetia International AG, gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Die Grenzen des Rechtsstaats werden überschritten, wenn das Gesetz so kommt, wie es derzeit geplant ist." So bauten die neuen Bestimmungen, die mit dem Gesetzespaket zu einem Straftatbestand führen würden, auf „MaRisk“ und „Solvency II“ auf. Laut Wrabetz seien beide aber so umfangreich und komplex, das nie zu 100 Prozent alle Anforderungen erfüllt würden.
Wie der Münchner Strafrechtsprofessor Klaus Volk erklärt, seien die derzeitigen Pläne seiner Meinung nach gar verfassungswidrig, das zwar bislang belangt werden kann, wer sein Unternehmen vorsätzlich ruiniere, doch würde somit auch unter Beschuss kommen, wer fahrlässig handelt und ungewollt sein Unternehmen in Richtung Schieflage manövriere.
Vor allem wird jedoch auch befürchtet, dass dies weiterhin dazu führe, einen Rechtsstreit nach dem nächsten loszutreten, schließlich sei es mittlerweile schon fast an der Tagesordnung, sich auf Vorstände zu stürzen, in der Hoffnung, man könne etwas aufdecken und diese belangen. (NS/BHB)