Abgedeckt werden mit der neuen Versicherung der Allianz, Forderungen aus Miete, inklusive Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, sowie Nachzahlungsansprüche, die sich nie auf dem Konto des Vermieters einfinden. Auch ein Rückgriff auf die Kaution soll ausbleiben. Diese diene lediglich zur Sicherheit, nicht, um Mietrückstände abzubezahlen.
Mit einer Zusatzleistung möchte die Allianz ferner Aufwendungen für die Beibringung offener Mietforderungen inklusive Folgekosten absichern. (NS/BHB)