Immobilie vermieten: Das Betongold in der eigenen Vermögensstruktur
Eine von vielen Verbrauchern sehr geachtete Möglichkeit, die Vermögensstruktur abzurunden, ist der Erwerb einer Anlageimmobilie. Hierbei geht es darum, durch die zufließenden Mieterträge und steuerliche Vergünstigungen, im Verhältnis zu dem regelmäßig aufgenommenen Kredit, einen Kapitalzufluss zu erhalten, dessen Rendite über dem alternativer Anlageformen liegen sollte.
Sachwert: Immobilie vermieten
Positiv wird von vielen Marktteilnehmern empfunden, dass eine Immobilie ein hohes Maß an Sicherheit suggeriert und auch im traditionellen Denken vieler Deutscher tief verankert ist. Eine Anlageimmobilie sollte aber in sich rentabel sein und nicht ausschließlich auf steuerliche Vorteile abzielen, da diese durch Veränderungen der eigenen Einkommensstruktur oder politische Maßnahmen sich über Jahrzehnte als nicht verlässlich herausgestellt haben.
Finanzexperten über das Thema Immobilie vermieten
Immobilie vermieten im Fokus der Finanznachrichten
Wissenswertes zum Thema Immobilie vermieten
Bei Mietshäusern handelt es sich um Wohngebäude, deren einzelne Parteien der Vermieter gegen ein – zumeist monatlich zu entrichtendes – Entgelt Mietern zur Verfügung stellt. Dazu schließen Mieter und Vermieter einen Vertrag zwischen einander. In diesem Zuge verpflichtet sich der Vermieter dazu, die Mietwohnung und alles was dazugehört technisch und baulich in einem angemessenen Zustand zu halten. Im Mietzeitraum trägt der Vermieter alle Lasten, welche auf der Immobilie lasten, wie beispielsweise Grundsteuern. In der Praxis findet allerdings oft eine Vereinbarung Verwendung, nach der der Mieter zumindest einen Teil dieser Lasten übernimmt.
Währenddessen begleicht der Mieter – seiner Pflicht gemäß – die vereinbarte Miete, wie auch alle anfallenden Nebenkosten. Zum Ende übergibt er die Mietwohnung dem Vermieter in einem angemessenen Zustand. Kam es während der Mietzeit zu kleineren Beschädigungen der Wohnung, übernimmt er die anfallenden Schönheitsreparaturen. Zeigen sich allerdings größere Mängel oder werden akute Maßnahmen getroffen, um eine Gefahr vom Wohnraum abzuwenden, sollte der Mieter diese unverzüglich anzeigen, da sonst der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, den entsprechenden Schaden zu begleichen.
Auch gewerblich genutzte Immobilien können vermietet werden
Nicht ungebräuchlicher ist es, Gewerberäume zu vermieten, oder gar ganze Etagen und Gebäude. Die Mieter sind in diesem Fall nicht privat, sondern gewerblich organisiert. Neben der Miete wird hierbei auch die festgeschriebene Umsatzsteuer entrichtet, die er jedoch gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer zum Abzug bringen kann. Demgemäß ist es auch untersagt, gewerblich genutzte Räume zu Wohnzwecken zu nutzen.
Miethäuser in Großstädten sind meist relativ groß und bieten durch ihre hohe Anzahl an Stockwerken einer Menge Mietparteien Wohnraum. In ländlichen Regionen ist derartige geschlossene Bebauung nur selten anzutreffen. In Gebieten, wo mittlere Ortschaften und auch Dörfer das Landschaftsbild prägen, werden häufiger Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser angeboten, in denen nur eine einzige Einliegerwohnung vermietet wird. Oft hausen dann Mieter und Vermieter unter einem Dach. Besonders in Nordwesteuropa findet dieses Vermietungsmodell eine häufige Verwendung.
Die Kündigungsfrist steigt für den Vermieter mit der Zeit an
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist seitens der Mieter drei Monate zum jeweiligen Monatsende. Längere Kündigungsfristen sind nicht zulässig. Auch für den Vermieter herrscht anfänglich eine dreimonatige Kündigungsfrist. Sie steigt allerdings im Laufe der Zeit an. Dauert das Mietsverhältnis fünf Jahre an, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate, nach acht Jahren steigt sie auf neun Monate an. Je länger ein Mieter also wohnt, desto mehr Zeit muss ihm eingeräumt werden, um einen angemessenen Ersatz zu finden.