Die neue Begriffswelt: Honorar-Anlageberatung
Der oft verwandte Begriff von einem Honorarberater ist bis heute nicht wirklich geschützt. Die ernsthaften Bemühungen der politischen Parteien haben wenigsten für Teilbereiche eine gesetzliche Lösung gefunden und dies im Sommer 2013 zum sogenannten Honorarberatungs-Gesetz festgeschrieben. Umsetzung ist zum 1.8.2014.
Aktuell wird der Begriff Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater von der Politik festgeschrieben. Bis auch die EU weitere Gesetze und Verordnungen erlässt, gibt es weiter viele, höchst unterschiedliche Mischformen. Für Interessenten daher weiterhin ein Quell der Unsicherheit.
Alle unabhängigen Honorar-Anlageberater (Zulassung nach § 32 KWG), die als Mitglied eingetragen sind, haben sich schriftlich im Rahmen einer Ehrenerklärung verpflichtet, nur im Sinne des Kunden tätig zu sein. Das bedeutet für Verbraucher, dass immer unter detaillierter Einbeziehung der individuellen Bedürfnisse beraten wird.
Abgegebene Empfehlungen werden gewissenhaft auf die aktuellen Lebensverhältnisse abgestimmt. So sollte eigentlich immer unabhängige Honorar-Anlageberatung oder Honorar-Finanzanlagenberatung funktionieren. Sollte es zu Vertragsabschlüssen kommen und noch keine entsprechenden Nettoprodukte zur Verfügung stehen, werden die Provisionseinnahmen von unseren Beratern direkt weitergegeben (oder mit dem Honorar verrechnet). Testen Sie unsere Berater mittels des Beratungsgutscheins.
Wenn Sie annehmen, dass ein Berater der Bundesweiten Finanz- und Honorarberatung die Ehrenerklärung nicht so lebt, wie erwartet, teilen Sie dies bitte dem Qualitätsmanagement mit. Dort wird dem betreffenden Berater möglicherweise die Mitgliedschaft aberkannt.
Im Streitfall stellen wir sogar die Ehrenerklärung zur Verfügung.
Zur Klarstellung: Auf unserer Seite sind neben Honorar-Finanzanlagenberater auch Honorar-Anlageberater und unabhängige Finanzberater akkreditiert. Die verbindende Klammer ist, dass alle die Ehrenerklärung unterzeichnet haben.
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