Steuern

Steuern sparen: Der absolute Lieblingssport aller Deutschen

Wir Deutschen wollen keine Steuern zahlen, vielmehr gilt Steuern sparen als pfiffig und erstrebenswert. Diese Aussage zieht sich in verschiedenen Facetten durch das ganze wirtschaftliche Leben. Die Motivlage, sowenig Steuern dem Staat zu geben wie irgend möglich, ist ökonomisch nachvollziehbar und liegt in der Grundnatur des Menschen.

Finanzamt ruft: Steuern

Die Erreichung eines derartigen Ziels sollte aber keinesfalls zu Bestrebungen führen, Steuern zu hinterziehen oder außer Landes zu schaffen. Gegen solche Praktiken verstärkt sich merkbar der Unmut breiter Bevölkerungsschichten. Es gibt im Rahmen der geltenden Gesetze und Durchführungsverordnungen mannigfaltige Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Diese reichen von der Verwendung des Freistellungsauftrag bis hin zu Vergünstigungen beim Immobilienkauf.

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Wissenswertes zu Steuern

Geldleistungen ohne eine individuelle Gegenleistung nennt man Steuern. Bürger eines Landes oder Staates entrichten sie, um ein öffentliches Gemeinwesen zu finanzieren. Das Geld nutzt die Regierung auch dazu, den allgemeinen Finanzbedarf zu decken, handelt es sich bei der Steuer doch um die Haupteinnahme eines Staates. Alle Bürger sind finanziell davon betroffen, außerdem ist die Steuergesetzgebung komplex. Daraus ergibt sich ein fortwährender Streitpunkt in Politik und Gesellschaft.

Der große Unterschied zu öffentlichen Abgaben, etwa die Rundfunkgebühr oder die Müllentsorgungskosten, liegt darin, dass der Staat für Steuern keine individuellen Gegenleistungen erbringt. Zum Beispiel darf die Mineralölsteuer nicht als Gebühr für die Straßennutzung missverstanden werden, wie auch die Hundesteuer nicht die Beseitigung von Hundekot bezahlt.

Eine unumgängliche Pflicht: Das Steuern zahlen

Mit der Bezeichnung der Steuerpflicht geht ein Zwang für den Zahler einher, denn der Staat erlegt die Abgabe seinen Steuerpflichtigen auf. Der Bürger kann nicht entscheiden, ob er zahlt oder nicht. Die Folgen eines Ungehorsams sind etwa Säumniszuschläge, Geldstrafen oder Zwangsgeld. Steuern sind keineswegs eine neue Erfindung. Schon im frühen Altertum führten die Herrscher  Steuern unter den Bezeichnungen Zehnt, Tribut oder Zoll ein. Die frühesten Belege dafür stammen aus dem dritten Jahrtausend vor Christus und wurden in Ägypten gefunden. Sie überliefern einen Nilzoll und eine Erntesteuer. Fischfang und Viehhaltung versteuerten die Mesopotamier in ihren städtischen Hochkulturen und ließen die Tempelverwaltung darüber buchführen.

Zur Zeit der Französischen Revolution verkündeten die Politiker ein Prinzip, wonach es ein Menschenrecht sei, allgemein und gleichmäßig besteuert zu werden. Als erster Staat führte England gegen Ende des 18. Jahrhunderts die Einkommenssteuer ein. Die Bürger mussten damit ihre Vermögenssteigerung mit dem Staat teilen.

In der Neuzeit schreitet die Ausdifferenzierung des Steuersystems voran

Die vielen souveränen deutschen Einzelstaaten des 19. Jahrhunderts brachten zunächst unterschiedliche Steuergesetze hervor. Forderungen seitens der Wirtschaft begleiteten sie zunehmend, womit der Aus- und Aufbau von Infrastruktur betrieben wurde. Wir nennen diese Zeit heute den klassischen Liberalismus. Damals bildete sich der modere Steuerstaat heraus, der noch bis heute durch nationalen Besonderheiten und ständige Änderungen im Steuersystem charakterisiert ist.

Bei einem Blick in unsere heutige Volkswirtschaft fallen drei Bemessungsgrundlagen ins Gewicht. Die erste ist das Einkommen, also der Vermögenszuwachs. Hier gibt es die Versicherungssteuer, die Grunderwerbssteuer und die Umsatzsteuer. Als Zweites wird der Güterverbrauch über Tabak-, Strom- und Mineralölsteuern herangezogen. Die dritte Säule beschäftigt sich mit dem Vermögen der Bürger, das es durch Ertragssteuern – sie werden bei einem Vermögenszuwachs erhoben – und Substanzsteuern, die auf den Besitz von Vermögensgegenständen erhoben  werden, schmälert.

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