Honorarberater
- Kundenorientierte Beratung anstatt kurzfristiger Abschlüsse.
- Provisionen werden erstattet bzw. durch Nettotarife ersetzt.
- Kein Verkaufsdruck, da direkte Beratervergütung vom Kunden.
- Beratungsprozess im Video erklärt. (KLICK auf das Abspielsymbol --> )
Zwiespalt Beratung und Produktverkauf
Sicherlich werden Sie sich diese Fragen schon oft gestellt haben. Denn, so denken Sie sich vielleicht, die Berater werden ja von den Gesellschaften bezahlt, die sie vermitteln. In diesem Zusammenhang liegt dann der Schluss nahe, dass der Agent nur die Produkte empfiehlt, die ihm- nicht etwa Ihnen- am meisten Geld einbringen. Vom Nutzen für den Kunden allerdings sind die so empfohlenen Anlagen, wen wundert es, oft meilenweit entfernt! Dabei ist es für den Verbraucher besonders ärgerlich, dass sich jedes Finanzvermittlungsbüro und jeder Berater ungestraft "unabhängig" nennen kann, da dieser Begriff gesetzlich nicht geschützt ist.
Der unabhängige Finanzberater, umgangssprachlich "Honorarberater" genannt
Die Undurchsichtigkeit, wenn es um den Begriff "unabhängig" geht, haben viele "Honorarberater" erkannt und schwimmen mit ihrem Konzept im Sinne aller Verbraucher bewusst "gegen den Strom". Denn nicht die Höhe der Provisionen steht bei diesen Berater im Fokus der Betrachtung, sondern einzig und allein die Bedürfnisse der Kunden. Ist auch die Bezeichnung "Honorarberater" sprachlich etwas ungenau, denn sie beraten ja nicht über das Honorar, sondern gegen ein vorab vereinbartes Entgelt, so ist doch diese neue Ausrichtung, auf der Basis ehrbarer Kaufleute, für jeden Verbraucher das "Licht am Horizont".
Das Honorarberatungsgesetz
Auch der Gesetzgeber hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und das "Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente", kurz "Honorarberatergesetz" genannt, beschlossen. Damit wird erstmalig die Tätigkeit der Honorarberatung als eigenständiges Berufsbild etabliert. Die gesetzlichen Vorschriften besagen unter anderem, dass der Finanzberater ausschließlich vom Ratsuchenden bezahlt wird und keine Provisionen von Drittanbietern annehmen darf. Eine solche Regelung ist schon lange überfällig, zeigte doch gerade die letzte Finanzkrise, das im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf bestand und immer noch besteht.
Für Sie als Verbraucher, ist weiterhin die Information wichtig, dass, wenn Sie Anlageprodukte wünschen, die nicht ohne eingerechnete Provisionen erhältlich sind, der "Honorarberater" Ihnen diese unverzüglich und ohne Abzüge auszahlen muss.
Die Folgen des neuen Honorarberater-Gesetzes
Dem Gesetzgeber kam es besonders darauf an, eine Trennung von Provisions- und Honorarberatung zu erreichen, denn alle Honorarberater (Honorar-Anlageberater, Honorar-Finanzanlagenberater) werden in einem öffentlichen Register geführt und dürfen nicht mehr auf Provisionsbasis tätig sein. Am besten beraten - und jetzt sogar mit der Unterstützung des Gesetzgebers - sind Sie in der Regel immer bei einem unabhängigen Finanzberater, der für Sie auf Honorarbasis tätig wird!
- Beratung gegen ein vereinbartes Entgelt.
- Mögliche Provisionen werden offengelegt.
- Handeln zum Vorteil des Mandanten.
- Unterzeichnete Ehrenerklärung einsehbar.
- Genehmigungen und Versicherungen da.
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