Wichtige Erledigungen bis zum Jahresende

Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu. Um alle finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten bis zum Jahreswechsel auf den aktuellsten Stand zu bringen und alle staatlichen Förderungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen, bleibt oft noch einiges zu tun. Wir sagen Ihnen, was bis zum Jahresende unbedingt noch erledigt werden sollte.


Wichtige Erledigungen bis zum Jahresende

 

1.    Steuerklassenwechsel

 

Wer im laufenden Jahr noch seine Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis zum 30. November tun. Die neue Steuerklasse gilt dann bereits ab dem ersten September. Ein unterjähriger Steuerklassenwechsel ist danach nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Genehmigt wird er, wenn

  • einer der Ehepartner keinen Arbeitslohn mehr bezieht
  • die Arbeitslosigkeit eines Ehepartners durch ein neues Anstellungsverhältnis beendet wird
  • eine dauerhafte Trennung der Eheleute eintritt
  • ein Ehepartner verstorben ist.

 

2.    Sicherung der kompletten staatliche Förderung für Altersvorsorgeverträge

Um die volle staatliche (steuerliche) Förderung für ihre betriebliche oder private Altersvorsorge zu erhalten, ist es oft empfehlenswert, die Einzahlung in den Vertrag noch etwas aufzustocken.

  • Bei einer Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge durch Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds können pro Jahr Einzahlungen von bis zu 2.784 Euro (232 Euro pro Monat) steuerlich gefördert werden. Arbeitnehmer sparen damit sowohl Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge. Für die steuerliche Anerkennung für 2013 müssen Zuzahlungen vor dem 31. Dezember getätigt worden sein.
  • Um die volle Förderung für eine Riester-Rente zu erhalten, sind Zuzahlungen bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro möglich, die für 2013 noch bis zum Jahresende zahlbar sind. Für jedes Kind gibt es eine zusätzliche Förderung von 300 Euro jährlich. Am 31. Dezember 2013 gehen die Fristen für die Beantragung der Zulagen für 2011 zu Ende. Ein Dauerzulagenantrag erspart Zeit und Mühe. Dem Anbieter sind dann nicht mehr jährlich Angaben zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen, sondern nur noch wesentliche Änderungen - beispielsweise die Geburt eines weiteren Kindes - mitzuteilen. Die Untergrenze für den eigenen Beitrag zu einer Riester-Rente liegt pro Jahr bei 60 Euro.
  • Eine Aufstockung kann auch bei einer Rürup-Rente interessant sein. Der maximale Jahresbeitrag liegt hier bei 20.000 Euro bei alleinstehenden oder 40.000 Euro bei verheirateten/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die steuerlich zusammen veranlagt werden. Gefördert werden derzeit 76 Prozent oder maximal 15.200 Euro des Rürup-Jahresbeitrags. Die Steuerersparnis kann bis zu 30 Prozent der eingezahlten Beiträge umfassen, in den kommenden Jahren werden die Fördergrenzen noch sukzessive steigen.

3.    Volles Ausschöpfen der Wohnungsbauprämie 2013

Für das volle Ausschöpfen der Wohnungsbauprämie 2013 sind oft Sondereinzahlungen in bestehende Bausparverträge zu empfehlen. Die Prämie beträgt derzeit 8,8 Prozent, die Förderobergrenze liegt bei  512 Euro für Alleinstehende oder 1.024 Euro für Verheiratete sowie eingetragene Lebenspartner, sofern das jeweilige Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Bei Bausparverträgen, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch dann gezahlt, wenn der Bausparvertrag tatsächlich für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum genutzt wird.

4.    Einkommensunabhängige Förderung von Pflege-Bahr

Die ergänzende Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) ist seit Januar 2013 auf dem Markt. Die Pflegemonatsgeldversicherung wird vom Staat mit fünf Euro monatlich respektive 60 Euro pro Jahr gefördert, sofern der Versicherte monatlich mindestens zehn Euro Beitrag zahlt. Die Versicherung ist vor allem für Menschen interessant, die wegen Vorerkrankungen bisher keine Chance auf eine private Pflegeversicherung hatten.  Für den Pflege-Bahr gilt eine fünfjährige Wartezeit bis zum Leistungsfall. Eine Beitragsfreistellung bei Eintritt des Pflegefalles oder Beitragsrückerstattungen bei einer Kündigung des Vertrages sind bei den geförderten Tarifen nicht vorgesehen.

5.    Immobilientransaktionen in Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen

Diese vier Bundesländer erhöhen im nächsten Jahr ihre Grunderwerbssteuer. In Schleswig-Holstein steigt der Steuersatz auf 6,5 Prozent - die Nordlichter werden damit bundesweiter Spitzenreiter. Berlin erhöht von bisher fünf auf sechs Prozent. In Bremen und Niedersachsen sind Erhöhungen von bisher 4,5 auf fünf Prozent vorgesehen. Die notarielle Beurkundung von geplanten Immobilientransaktionen sollte in diesen Bundesländern daher möglichst noch vor dem Jahresende vorgenommen werden.

6.    Die persönliche Altersvorsorge insgesamt optimieren

Das Jahresende ist für viele Menschen auch eine Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Idealerweise betrifft ein solcher Rückblick auch finanzielle Fragen. Wir empfehlen hier einen kompletten Altersvorsorge-Check, um in der Zusammenschau von gesetzlichen und betrieblichen Rentenansprüchen, privater Altersvorsorge und sonstigen Vermögenswerten Versorgungslücken zu ermitteln. Im nächsten Schritt kann dann die Optimierung der persönlichen Altersvorsorge entsprechend den individuellen Wünschen und Zielen folgen. Im Rahmen unserer unabhängigen Honorarberatung können unsere Mandanten diese und andere Punkte selbstverständlich auch in einem "Gesamtpaket" besprechen. Wir orientieren uns dabei nicht an einem Produktverkauf oder Provisionen - letztere sind in unserer Arbeit sowohl durch Selbstverpflichtung als auch durch Standesrecht ausgeschlossen. Ein unabhängiger Honorarberater fokussiert sich absolut auf das Interesse, die persönlichen Wünsche und Voraussetzungen seiner Kunden. Ein Abschluss muss mit seiner Beratung nicht zwangsläufig verbunden sein. 


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