Verschenken oder vererben - was ist besser?
Weil Häuser nicht nur für eine Generation gebaut oder gekauft werden, kommt bei vielen Eignern schon früh die Frage nach der Übertragung auf. Natürlich sollen dabei Steuern gespart werden, deshalb interessiert meistens die Lösung, bei der das Finanzamt nur wenig profitiert. Überzogenen Erwartungen erteilen Experten jedoch eine ernüchternde Abfuhr, denn ihnen zufolge bestehen zwischen Verschenken und Vererben nur unbedeutende Unterschiede. Ein Pluspunkt ergibt sich allerdings beim Verschenken, weil hierbei die Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können.
Freibeträge beim Vererben und beim Schenken
Das Haus der Großeltern soll möglichst steuerfrei übertragen werden, daher hat der Gesetzgeber sowohl für das Verschenken als auch für das Vererben großzügige Freibeträge etabliert - zumindest für die unmittelbare Verwandtschaft:
- Eheleute und eingetragene Lebenspartner genießen Steuerfreibeträge von 500.000 Euro.
- Kinder haben 400.000 Euro frei - von beiden Elternteilen.
- Selbst Enkel können noch 200.000 Euro steuerfrei erben oder sich schenken lassen.
Die Summe der Freibeträge ist meistens ausreichend, um eine Immobilie ohne Beteiligung des Finanzamts, an die nächste Generation weiterzugeben.
Nachteile für Paare ohne Trauschein
Weil der Gesetzgeber die Freibeträge nur bei miteinander verwandten Personen anerkennt, werden seitens des Steuerrechts Paare ohne Trauschein als Fremde eingestuft. Für sie gelten die oben genannten Freibeträge nicht, steuerfrei erben können sie nur bis 20.000 Euro. Ähnlich wie bei den Freibeträgen gelten auch für die Steuersätze Stafflungen bei der Erhebung.
- Auf die ersten 75.000 Euro nach dem Freibetrag zahlen Ehepartner und deren Kinder sieben Prozent Steuern.
- Abhängig vom Vermögensumfang kann die Steuer bis 30 Prozent ansteigen.
Verschenken lohnt sich daher in erster Linie bei größeren Vermögen. Experten raten Besitzern mehrerer Immobilien, diese nur teilweise zu Lebzeiten zu verschenken, damit den Nachkommen beim Vererben die Steuer erspart bleibt. Ein Haus sollte jedoch bis zum Tod im Besitz des ursprünglichen Eigentümers bleiben. Dieses könnte verkauft werden, wenn im Alter hohe Ausgaben für die Pflege drohen.
Entscheidungen niemals übereilt treffen
Gerade beim Verschenken ist zu beachten, dass diese Entscheidung kaum wieder revidiert werden kann. Ist ein Haus erst einmal verschenkt, kann es nur in wenigen Ausnahmefällen wieder zurückgeholt werden. Beispielsweise dann, wenn vorher vereinbartes Nutzungsrecht nachträglich verweigert wird.
Beim Verschenken immer Wohnrecht vereinbaren
Selbst bewohnte Immobilien sollten nur unter Einbeziehung von vorher vereinbartem Nutzungsrecht verschenkt werden. Damit sichert sich der ursprüngliche Besitzer ein Bleiberecht bis zu seinem Tod. Das Geschenk kann auch mit Bedingungen verbunden werden, beispielsweise Kostenübernahme im Pflegefall oder Fortführung des Familienunternehmens. Ob in Einzelfällen vererben oder verschenken die bessere Lösung ist, sollte immer durch fachkundige Berater geklärt werden.