Auch wenn einschlägige Statistiken gegen diese Absicherung sprechen, gehört die private Unfallversicherung zu den empfehlenswerten Versicherungsverträgen. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes lassen sich nur zwei Prozent der Schwerbehinderungen auf Unfälle zurückführen - was spricht also trotzdem für die Unfallversicherung?
Teurer Versicherungsschutz - geringe Risiken?
Die Versicherungswirtschaft verdient an den Unfallversicherungsverträgen, um genau zu sein, 19 Cent je eingezahltem Euro Beitrag, so der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Im Vergleich dazu sieht es bei den Schadenversicherungen im Durchschnitt mit drei Cent deutlich schlechter aus. Unter dem Strich heißt das: Die Beiträge könnten gesenkt werden. Hier sind die Verbraucher selbst gefragt, die sich mit seriösen Versicherungsvergleichen am Markt orientieren und mit ihren Entscheidungen für preiswerte Anbieter zu Wort melden können.
Natürlich ist es grundsätzlich schwer, die oft komplexen und schwer verständlich formulierten Versicherungsbedingungen und damit die Leistungen zu vergleichen. Insbesondere die private Unfallversicherung hat sich in den letzten Jahren stark verändert: Von der einstigen Fokussierung auf die Invaliditäts- und Todesfallentschädigungen sowie ein Unfall-Kranken- oder Unfall-Krankenhaustagegeld ist nicht mehr viel geblieben. Heutige Policen schließen deutlich mehr mit ein - nicht alles davon ist wirklich sinnvoll.
Private Unfallversicherung: Worauf kommt es an?
Zunächst einmal soll die Unfallversicherung generell gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls schützen - ausschlaggebend ist also die Invaliditätsentschädigung. Die sollte in ausreichender Höhe und mit einer moderaten Progression vereinbart werden. Diese Progressionsstaffel wird gerne missverstanden: Hier gilt nicht je höher, desto besser, sondern genau das Gegenteil. Mögen 500 oder 1000 Prozent den Eindruck von Leistungsstärke vermitteln, gelten diese Sätze doch nur bei einem der seltenen Unfälle, die eine Invalidität von 100 Prozent nach sich ziehen - die meisten Schäden bewegen sich aber glücklicherweise im Bereich bis 25 Prozent.
Wie wird die Invalidität jedoch bemessen? Anhand der sogenannten Gliedertaxe, auf die das Augenmerk ebenfalls zu richten ist: Geht ein Versicherer beispielsweise von 50 Prozent Invalidität aus, wenn eine Hand unfallbedingt nicht mehr funktioniert oder fehlt, berechnet ein anderer vielleicht 70 Prozent. Hier lohnt sich ebenso ein zweiter Blick wie bei der Definition des Unfallbegriffs selbst, dem Mitwirkungsanteil von Vorerkrankungen oder dem Einschluss der Infektionsklausel durch Insektenbisse und -stiche. Und natürlich spielt das persönliche Risiko eine wichtige Rolle: Für Dachdecker, Motorradfahrer oder Extremsportler sind naturgemäß ganz andere Notwendigkeiten gegeben, als dies beispielsweise für einen Verwaltungsangestellten ohne gefährliche Hobbys der Fall ist.