Mit 63 in Rente gehen ist nicht für jeden eine Option
Gleichwohl ist der frühe Ruhestand für zahlreiche Verbraucher eine verlockende Sache, allein im Juli stellten 85.000 Bundesbürger einen Antrag auf die Rente mit 63 Lebensjahren. Die Altersversorgung kommt allerdings mit Auflagen. Wer diese nicht erfüllt, muss mit Abschlägen rechnen.
Jeder Rentenanwärter muss 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, was allerdings nicht bedeutet, dass in dieser Zeit immer gearbeitet wurde. Zur Anrechnung kommen auch diese Lebensphasen:
- Die Zeit, in der Wehr- oder Zivildienst geleistet wurde.
- Kindererziehungszeiten.
- Perioden, in denen Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurde.
Die verlangten 45 Versicherungsjahre schließen allerdings keine Zeiten ein, die in der Schule oder beim Studium verbracht wurden. Darüber hinaus besteht eine wichtige Einschränkung in den letzten beiden Jahren vor der Rente: Eine Arbeitslosigkeit wird hier nur angerechnet, wenn sie durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers entstand.
Drohende Abschläge
Die Rente mit 63 ist für viele Arbeitnehmer attraktiv, sie wollen den frühen Ruhestand zum Reisen und für die Familie nutzen. Nicht wenige nehmen dafür sogar Abschläge in Kauf, die gibt es, wenn die erforderlichen Beitragsjahre nicht erreicht sind in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat. Wer nicht mindestens 35 Versicherungsjahre aufweisen kann, für den kommt die Rente mit 63 überhaupt nicht infrage.
Später in den Ruhestand gehen kann sich auszahlen
Das Gesetz zur Rente mit 63 Lebensjahren offeriert verlockende Angebote für diejenigen, die länger berufstätig bleiben. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, kann mit lukrativen Zuschlägen auf die Rente rechnen. Diese Grenze richtet sich nach dem jeweiligen Geburtsjahr und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an. Wenn ein Arbeitnehmer sich zu einem späteren Renteneintritt entschließt, erhält er für jeden gearbeiteten Monat einen Aufschlag von 0,5 Prozent auf seine reguläre Rente. Dazu ein Beispiel:
- Der durchschnittliche Arbeitnehmer hat in den alten Bundesländern 45 Jahre gearbeitet und dabei ebenfalls durchschnittliche Beiträge entrichtet. Seine Rente beträgt derzeit knapp 1.290 Euro monatlich.
- Entschließt sich der Berufstätige zu einem Jahr Mehrarbeit, steigt sein Rentenanspruch um sechs Prozent auf 1.365 Euro an.
In der Praxis fällt der Zuschlag noch etwas höher aus, denn in dem Arbeitsjahr wurden weitere Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. Wenn der Versicherte zwei zusätzliche Arbeitsjahre absolviert, sieht die Rechnung noch günstiger aus: Seine Rente erhöht sich in dem Fall um 17 Prozent.