Hoffnung für die Anleger
Die bei dem Windkraft-Unternehmen in Genussrechte investierten Anleger leben seit 18 Monaten in Ungewissheit ihrer tatsächlichen Einbußen. In den letzten Tagen kam für viele Geschädigte wieder Hoffnung auf wenigstens einen Teil der Verluste auf, Anlass war ein umfangreiches Schreiben des Insolvenzverwalters Prenzlin. Die 270 Seiten lange Post hatte die Zukunft von Prokon und die Aussichten der Anleger zum Inhalt, über beides sollen die Geschädigten am zweiten Juli abstimmen. An diesem Tag sollen die Genussrechte investierten Anleger über zwei Möglichkeiten entscheiden, die ihre Einlagen zumindest teilweise zurückbringen:
- Der Energiekonzern ENBW sucht nach umweltfreundlicher Profilierung und will die Windparks kaufen sowie selbst betreiben.
- Der Verein "Freunde von Prokon" möchte die Firma keinesfalls in den Händen von diesem Großkonzern sehen, sondern in Form einer Genossenschaft weiterführen.
Wie sollen sich die Anleger entscheiden?
Prokon-Insolvenzverwalter Prenzlin hat nach langer Überlegung nur diese beiden Offerten als seriöse Angebote zur Abstimmung zugelassen, andere Kaufinteressenten kommen nicht zur Entscheidung. Bei flüchtiger Betrachtung unterscheiden sich die beiden Modelle durch unterschiedliche Rückzahlungsquoten: Das Genossenschaftsmodell verspricht jedem Anleger 58,9 Prozent seines Investments. Die ENBW hingegen sagt nur 52,2 Prozent zu.
Zeitnahe Rückzahlungen in Aussicht
Dass die Entscheidung nicht ganz so einfach ist, wird bei der Lektüre der Einzelheiten ersichtlich. 550 Millionen Euro bezahlt die ENBW für das Kerngeschäft von Prokon, von dieser Summe sollen die Anleger innerhalb der nächsten Monate ihre Einsätze teilweise und in bar zurückerhalten. Weitere Gelder kommen auf sie zu, wenn diverse Prokon-Randgeschäfte ihre Abnehmer gefunden haben. Fazit: Wenn Anleger für die Option ENBW stimmen, kommen sie relativ zügig zu einem Teil ihrer Investments.
Riskantes Genossenschaftsmodell
Sollten Anleger sich für das Modell "Freunde von Prokon" entscheiden, müssten sie weitere 15 Jahre auf geringfügig mehr Geld als beim Kauf von ENBW warten. Ihre Forderungen werden in Unternehmensanleihen umgewandelt, die Laufzeit von 15 Jahren beginnt Anfang 2016 und soll jährlich mit 3,5 Prozent verzinst werden. Der Windpark-Spezialist wird in diesem Fall in eine Genossenschaft umgewandelt, die Anleger werden zu Genossenschaftsmitgliedern und tragen unternehmerische Risiken.
Unterm Strich würden sie nur dann ihre Gelder zurückerhalten, wenn die neue Genossenschaft wirklich Gewinne verbucht. So nachvollziehbar die Aversion gegen ehemalige Strom-Monopolisten auch erscheinen mag, manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.