Beitragsanpassungen
Sie verpflichten sich, allen Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr (bisher ab dem 60. Lebensjahr) konkrete Tarifalternativen zu unterbreiten.
Bestandskunden ab 55
Bestandskunden in der Voll-PKV erhalten auf Nachfrage bereits vor ihrem 55. Lebensjahr konkrete Vorschläge zur Anpassung ihres Versicherungsschutzes.