Volkswagen wird täglich mit neuen Geldforderungen aufgrund der Abgasmanipulation konfrontiert. Erboste Autofahrer verlangen ebenso Entschädigungen wie Banken, Behörden und Aktionäre. Es geht dabei um Kompensation von Folgeschäden in Milliardenhöhe. Die Abwrackprämien aus den Jahren 2009 und 2010 könnten die Schulden von VW um ein Weiteres vergrößern; das zuständige Bundesamt Bafa prüft derzeit eine Rückforderung für Automobile mit manipulierten Dieselaggregaten.
Die Deutsche Umwelthilfe besteht auf Rückzahlung
Während das Bundesamt weitere Untersuchungsergebnisse abwarten und erst dann über die Rückführung der Umweltprämie entscheiden will, ist der Zuschuss für die Deutsche Umwelthilfe zu Unrecht gewährt worden. Grundvoraussetzung war die Erfüllung der Abgasnorm E 4, und die gelang VW bei Dieselfahrzeugen nur mithilfe der manipulierten Software.
Daher muss Volkswagen alle Abwrackprämien zurückzahlen, die der deutsche Staat zur Ankurbelung des Neuwagengeschäfts nach der Finanzkrise gewährte. Es geht dabei um 2.500 Euro pro Neufahrzeug und die Gesamtforderung dürfte sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag addieren. Die Deutsche Umwelthilfe geht zudem davon aus, dass die mit Betrugssoftware ausgerüsteten Automobile überhaupt nicht zulassungsfähig waren. Von VW kam bisher keine Stellungnahme.
Gut gemeinte Abwrackprämien
Der Staat wollte nach der Finanzkrise die Wirtschaft ankurbeln und damals Not leidenden Autobauern mit Umweltprämien zu steigenden Umsätzen verhelfen. Er bezuschusste den Kauf von etwa 700.000 Fahrzeugen, die direkt oder indirekt vom Volkswagenkonzern abgesetzt wurden mit circa 1.75 Milliarden Euro. Von der Prämie profitierte kein anderer Hersteller in ähnlichem Umfang. Allerdings ist derzeit nicht bekannt, bei wie vielen Dieselautos Abgasprämien zur Kaufentscheidung führten, ebenso wenig kennen die Behörden die Anzahl der Fahrzeuge mit manipulierten Aggregaten.
Als gesichert gilt hingegen die Erkenntnis, dass Volkswagen seit 2008 das umstrittene Dieselaggregat EA 189 in Serienmodelle einbaut. Außerdem lässt ein Blick in die Zulassungszahlen erkennen, dass es sich bei den durch Abwrackprämien bezuschussten Fahrzeugen in erster Linie um Autos mit Benzinmotoren handelte.
Die Rechtslage
Formaljuristisch müssten Sie als Autokäufer und Kunde von VW die Umweltprämie zurückzahlen, denn Sie waren schließlich vor sechs Jahren der oder die Begünstigte. Da Sie allerdings nicht wissen konnten, dass Ihr Neuwagen nicht die Voraussetzungen zur Gewährung von Abwrackprämien erfüllte, sollen Ihnen Rückzahlungen erspart bleiben.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht allein VW in der Pflicht, der Konzern muss das Geld für Sie zurückzahlen. Volkswagen ist der alleinige Verursacher, deshalb darf der Schaden nicht, wie so oft, bei den Verbrauchern hängen bleiben.