Der Gesetzgeber hatte es bisher versäumt, der BGH hat Fakten geschaffen: Immobilienanzeigen müssen künftig auch die Informationen zum Energieverbrauch, die bereits seit 2014 im Energieausweis fixiert werden, beinhalten. Bislang war dieser Punkt nicht eindeutig geregelt, da diese Pflicht für Verkäufer und Vermieter galt, Makler jedoch nicht explizit erwähnt worden waren.
Transparenz als oberstes Gebot: Daten zum Energieverbrauch von Wohnimmobilien
Die Energieeffizienz spielt auf dem Immobilienmarkt längst eine große Rolle, der zunächst mit der Verpflichtung zum Energieausweis und nun mit der Informationspflicht für Makler Rechnung getragen werden soll. Dazu musste erst das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb strapaziert werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen waren nämlich hier nicht klar formuliert. Der BGH hat nun ein Machtwort gesprochen und auch die Energieverbrauchsdaten zu den Angaben gezählt, die dem Verbraucher rechtzeitig mitgeteilt werden müssen.
Darüber hinaus müsse erwähnt werden, wie alt die Wohnung ist, welche Art von Heizung zur Verfügung steht und welche Energieeffizienzklasse ermittelt wurde. Diese werden mit Hilfe von Buchstaben, aber auch einer Farbskala ausgewiesen: A gilt ebenso wie Grün als günstig, H und Rot für das Gegenteil. Essenziell ist aber der Ausweis der Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnraum: Können Käufer und Mieter bei 50 kWh von einer hohen Effizienz ausgehen, liegt der bundesweite Durchschnitt bei 160 kWh.
Initiatoren für Grundsatzverfahren: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
Es waren mehrere Klagen notwendig, um eine solch grundsätzliche Entscheidung zu bewirken: Makler tragen nämlich eine große Verantwortung bei der Wohnungsvermittlung, sodass sie nicht aus der Informationspflicht auszuschließen seien. Rund die Hälfte der Immobilieninserate hätten bislang keine Informationen zum Energieverbrauch enthalten, so ergaben Erhebungen der DUH. Der Gesetzgeber muss nun nachziehen, da der entsprechende Entwurf schon seit geraumer Zeit auf Umsetzung wartet.
Allerdings bedarf es auch einer stärkeren Kontrolle der Informationen zum Energieverbrauch, so die DUH. Bislang gibt es zwei Varianten der Energieausweise, die sich entweder auf den von Experten berechneten Bedarf beziehen oder aber auf den Verbrauch. Dieser wird anhand der Heizkostenabrechnung ermittelt, ist relativ einfach zu erheben, weist aber Unschärfen und Potenzial zur Manipulation auf. Stichprobenartige Kontrollen könnten hier deutlich weiterhelfen, zumal in einigen Jahren die Zuständigkeit auf die jeweiligen Bundesländer übergehen soll.
Es bleibt also zu hoffen, dass in der neuen Legislaturperiode auch dieses Thema umfassend und rechtsicher geregelt wird. Immobilienmakler sollten hier in jedem Fall die Initiative ergreifen und die Transparenz stärken.