Die Zahl der potenziellen Mieter bereits im Vorfeld einschränken
Immobilieneigentümer sollten sich darüber klar werden, wie lange sie vermieten wollen und welche Art von Mieter in ihr Objekt passt. Favorisieren sie eher Familien oder Singles, liegt ihnen mehr an Senioren oder Wohngemeinschaften? All diese Fragen sind im Vorfeld der Vermietung vom Immobilieneigentümer abzuklären. Im Ergebnis schränkt eine treffend formulierte Annonce die Zahl der eventuellen Mieter erheblich ein. Dadurch ersparen sich die Vermieter nicht nur überflüssige Arbeit, sondern reduzieren auch die Möglichkeiten potenzieller Streitigkeiten.
Immobilieneigentümer müssen viele Fragen stellen
Wenn sich die interessierten Mieter zum Besichtigungstermin einfinden, kann der Immobilieneigentümer nicht nur Fragen stellen, er muss es im eigenen Interesse auch. Er muss sich für die Einkommensverhältnisse ebenso interessieren wie für die Anzahl der Menschen, die sein Objekt bewohnen wollen. Er wird die Mieter auf ihre Integrationsfähigkeit ebenso überprüfen wie auf ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Den Nachweis der Bonität lässt sich der Eigentümer durch Kontoauszüge und Verdienstbescheinigungen bestätigen. Zunehmend verlangen Immobilienbesitzer eine Auskunft von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa).
Darüber hinaus fordern Hausbesitzer öfters eine sogenannte Mietschuldenfreiheits-bescheinigung von dem infrage kommenden Mietkandidaten. Damit stellen Immobilienbesitzer sicher, dass es in der Vergangenheit keine Mietrückstände gegeben hat.
Immobilieneigentümer haben in der Regel keine Vorbehalte gegen ärmere Mieter
Im Gegenteil sehen es Hausbesitzer manchmal gerne, wenn bei einem Hartz IV Bezieher der Staat die Miete samt Nebenkosten garantiert. Prinzipiell hat ein solventer Mietkandidat die besseren Chancen, doch schließt Armut allein niemand von der Anmietung von Wohnräumlichkeiten aus. In diesen Fällen kommt es oft darauf an, dass die "Chemie" zwischen beiden Parteien stimmt und der neue Mieter sich in das Umfeld des Mietobjekts harmonisch einfügt.
Wichtige Mietklauseln nicht vergessen
Wenn ein Immobilieneigentümer den idealen Mieter gefunden hat, sollte dem dann folgenden Mietvertrag erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er muss inhaltlich korrekt und mit notwendigen Details versehen sein. Besonders befristete Mietverhältnisse müssen deutlich vermerkt werden, bei fehlenden Hinweisen müssen beide Parteien von unbefristeten Verhältnissen ausgehen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen wenn möglich vermeiden
Wenn sich Mieter und Hausbesitzer auf einen detaillierten Vertrag einigen konnten, ist die Gefahr von Missverständnissen gering. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, müssen diese in einem Gespräch beseitigt werden. Wenn der Immobilieneigentümer den Streit vor Gericht austragen will, muss er zuerst auf das Ausstellungsdatum seiner privaten Haftpflichtversicherung schauen. Harmoniert dies nicht mit dem Datum des Mietvertrags, wird die Auseinandersetzung oft teuer.