Freistellungsauftrag: Bürokratie oder sinnvoll?

Der Freistellungsauftrag ist eine Art "Vorabgenehmigung ohne Kontrolle" für die Abgeltungssteuer bis zur Höhe des so genannten "Sparerpauschbetrages". Dieser beträgt bei Ledigen 801,00 und bei Verheirateten 1602,00 Euro. Den Freistellungsauftrag geschickt zu nutzen, bedeutet, dass Zinsen sowie andere Kapitalerträge weitgehend steuerfrei bleiben. Viele Sparer übersehen jedoch dieses wichtige Formular oder nutzen es nicht effektiv und berauben sich damit wichtiger Steuervorteile. Doch dies muss nicht sein.


Freistellungsauftrag: Bürokratie oder sinnvoll?

Was ist der so genannte "Freistellungsauftrag"?

Dies ist ein einfaches Formular, auf das Sie schon bei der Eröffnung eines Giro- oder Tagesgeldkontos von Ihrem Finanzinstitut hingewiesen werden. Im Jahre 2009 eingeführt, entrichten alle Banken automatisch den steuerpflichtigen Anteil der Kapitalerträge, die in Form von Dividenden, Zinsen und übrigen Gutschriften anfallen, an das Finanzamt. Beim Vorliegen eines Freistellungsauftrages jedoch, bleiben solche Gewinne, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Sparerpauschbetrages, steuerfrei. Daher können Sie mit dem Ausfüllen eines solchen Formulars viel Geld sparen, denn der Freistellungsauftrag dient zur Inanspruchnahme des Sparerpauschbetrages. Sie müssen ihn lediglich ausgefüllt bei Ihrem Finanzinstitut einreichen. Denn wenn Sie dies nicht tun, dann sind die Banken verpflichtet, schon bei Minimalgewinnen die Abgeltungssteuer einzubehalten und an den Fiskus weiter zuleiten. 

Wie Sie den Freistellungsauftrag ausfüllen und geschickt nutzen können 

Wenn Sie verhindern möchten, dass Ihre Rendite durch einen Abzug der Steuern geschmälert wird, dann füllen Sie den Freistellungsauftrag, den Sie von der Bank erhalten haben, von Anfang an aus. Sollten Sie ihn nicht bekommen haben, können sie ihn auch online herunterladen. Oftmals sind diese Formulare bei Filialbanken auch direkt in der Niederlassung vor Ort am Schalter erhältlich. Einfach aufgebaut, müssen Sie nur Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Konto- oder Kundennummer sowie Ihre Steueridentifikationsnummer in dem Freistellungsauftrag vermerken, damit er Ihnen auch zugeordnet werden kann. Der wichtigste Faktor dabei ist jedoch der Eintrag des Betrages, der steuerfrei bleiben soll, wobei die Obergrenze ja durch den Sparerpauschbetrag vorgegeben ist. Bei Verheirateten müssen beide unterschreiben. Ebenso ist die Gültigkeitsdauer des Sparerfreibetrag einzutragen.

Sollten Sie Kunde mehrerer Kreditinstitute sein, dann ist es ratsam, bei jeder Bank einen entsprechenden Antrag ein zureichen. Dieser gilt dann für alle Konten, die Sie bei der jeweiligen Bank führen.  Die wichtigste Frage, die Sie sich stellen müssen, lautet jedoch, welchen Betrag Sie in den  einzelnen Freistellungsaufträgen angeben sollten. Die passende Antwort können nur Sie alleine geben, da sie von Fall zu Fall verschieden, abhängig von der Höhe der Gewinne Ihrer einzelnen Anlagen, gegeben werden kann. Ein einfaches Beispiel soll dies verdeutlichen: Sie haben bei einem Kreditinstitut A ein Tagesgeldkonto, bei Ihrer Hausbank B ein Girokonto und ein Sparbuch sowie bei dem Finanzinstitut C ein Depot und ein Festgeldkonto. Bei A erhalten Sie einen durchschnittlichen Gewinn von 200 Euro, bei  B 10,00 Euro und bei C 400 Euro. Dementsprechend sollten Sie auch diese Beträge in die Formulare eintragen. Damit Sie hinsichtlich Ihrer Erträge auch auf dem neuesten Stand sind, ist die regelmäßige Überprüfung und die dementsprechende Anpassung auf den Vordrucken empfehlenswert. Bei der Kündigung eines Kontos kann meist auch der Freistellungsauftrag gekündigt werden.        

Fazit: Unabhängige Finanzberatung erforderlich.

Hilfreich ist immer eine vernünftige und durchdachte Planung Ihrer Vermögensdispositionen. Eine fachlich fundierte Diskussion im Zusammenhang mit dem Besuch von einem wirklich unabhängigen Vermögensberater, der auf Honorarbasis tätig ist, garantiert Ihnen, dass Sie auch hinsichtlich der Handhabung "Freistellungsauftrag" immer alles richtig machen.


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