Ist jedoch danach ein Gerät nicht in Ordnung, kehrt sich die Beweispflicht um. Damit sinken die Chancen von Verbrauchern massiv, denn wenn die Herstellerfirma blockiert, wird es schwer, sein Recht durchzusetzen. So gesehen kann eine Geräteversicherung doch zu einem beruhigenden Gefühl und entspanntem Schlaf führen. Oder?
Der unmögliche Diebstahl
Gerade ein Handy oder Smartphone wird schnell einmal das Opfer eines Langfingers. Die kleinen Geräte sind einfach in einer Tasche zu verstauen und kosten - besonders die Smartphones - deutlich mehr als ein Taschengeld. Doch im Falle eines Diebstahls hilft die Geräteversicherung nur in den seltensten Fällen. Die Bedingungen in den Verträgen sind in der Regel so rigide formuliert, dass es eigentlich nur einen Schadensfall geben kann, bei dem die Versicherung eintritt: Wenn das Handy oder Smartphone direkt aus der Hand gestohlen wird. Das allerdings ist eher unwahrscheinlich. Ein Schüler, der seine Geräteversicherung in Anspruch nehmen wollte, nachdem ihm sein Handy beim Sportunterricht aus dem Rucksack geklaut worden war, ging leer aus. Selbst eine Klage beim Amtsgericht half da nicht.
Die Tücken des Zeitwerts
Sowohl die Preise als auch die Bedingungen für die Versicherungen weichen zum Teil stark voneinander ab. Fast allen Policen gemein ist allerdings, dass im Schadenfall der Kunde meist das Nachsehen hat, selbst wenn die Zusage der Erstattung eintrifft. Das große Problem ist der Zeitwert. Hat man die Voraussetzungen für die Leistung der Geräteversicherung tatsächlich erfüllt, erhält man nur den Zeitwert des Gerätes. Und der ist bei elektronischen Geräten sehr gering, weil bereits nach wenigen Monaten neuere Modelle auf dem Markt sind. Das eigene Gerät ist in dieser Zeit mit seinem Wert auf Sturzflug gegangen. Wer beispielsweise einen Fernseher für 650 Euro kauft und nach einem Jahr feststellt, dass er defekt ist, der Hersteller sich aber ziert, den Schaden zu korrigieren, kann von der Geräteversicherung gerade einmal auf 250 Euro hoffen. Das ist der voraussichtliche Zeitwert des Gerätes.
Fazit
Ausnahmen bestätigen erfreulicherweise die Regel. Allerdings muss man schon suchen, bis man auf eine gute Geräteversicherung stößt. Im Zweifel hat man zumindest in den ersten zwei Wochen die Möglichkeit, sein Gerät ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Hat man aber zeitgleich eine Geräteversicherung abgeschlossen, sollte man sich zur Sicherheit auch hier mit der Kündigung an diese Zweiwochenfrist halten. Die gilt nämlich nicht nur für gekaufte Geräte, sondern auch für abgeschlossene Versicherungen.