Die EU wird mit Mifid II die Honorarberatung verändern: Die neuen unabhängigen Finanzberater

Die EU wird mit Mifid II die Honorarberatung stärken. Das Provisionsverbot scheint zwar endgültig vom Tisch, jedoch müssen sich die Berater für den klassischen abhängigen Weg oder die Unabhängigkeit entscheiden.


Honorarberatung

Wie wird die EU-Finanzmarktregulierung in Deutschland umgesetzt?

In der Bundesrepublik werden Finanzprodukte sehr stark von den Banken vertrieben. Der Vertrieb läuft des Weiteren über Wertpapierdienstleister und Beratungsunternehmen. In Deutschland wacht primär die BaFin und die Industrie- und Handelskammern über die Finanzanlagevermittler. Bei der Aufsicht wird es aufgrund von Mifid II keine Änderungen geben. Die europäischen Aufsichtsbehörden streben die indirekte Kontrolle aller Vermittler über die Produktgeber an. Banken bekommen im Bezug auf die Kreditvermittlung neue Standards auferlegt, sie müssen sicherstellen, dass die Vermittler den Qualitätsstandards entsprechen. 

Mifid II bringt Transparenz

Über die Verordnung wird die Honorarberatung konsequent von klassischen Modellen getrennt. Die traditionelle Beratung muss jedoch keine existenziellen Befürchtungen haben, denn es wird mit Mifid II kein generelles Provisionsverbot geben. Die Honorarberatung ist in Deutschland national reguliert. Trotz des Honorarberatergesetzes hat die nationale Aufsicht bislang nicht zur wirklichen Stärkung dieses Beratungszweigs geführt. 

Mit Mifid II hat die Beratung gegen Honorar eine echte Chance als sinnvolle Alternative. Mit der Verordnung tritt Transparenz in Erscheinung. Einige Institute und Finanzdienstleister sind diesbezüglich bereits in Vorleistung gegangen. Wenn diese Transparenz die gesamte Branche ergriffen hat, kann die Honorarberatung gestärkt aus ihrem bisherigen Nischendasein an die Öffentlichkeit treten. Für Kleinstanleger mag die Honorarberatung zwar kaum eine Option sein, sie ist jedoch für diejenigen interessant, die entsprechende Summen anlegen und dabei Diversifikation pflegen wollen.

Mifid II zwingt zu Entscheidungen

Vor allem kleinere Beratungsunternehmen und Finanzvermittler können sich nicht in der Provisionsberatung und der Beratung gegen Honorar gleichzeitig engagieren, da die EU beide Modelle rechtlich und personell getrennt sehen will. Sie müssen sich daher für das zur Zeit noch lukrativere oder ihrer Ansicht nach zukunftsfähigere Beratungs-Modell entscheiden. Für die Verordnung Mifid II sind drei Stufen der Umsetzung geplant:

  • Die erste Stufe ist bereits abgeschlossen.
  • Level zwei beinhaltet die finalen Bestimmungen und sollte bis Juli 2016 fertig sein.
  • Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten tritt Mifid II zum dritten Januar 2017 europaweit in Kraft. 

 

Die Honorarberatung wird europaweit gestärkt

Nationale Aufsichtsbehörden könnten, selbst wenn sie wollten, die Vorgaben aus Brüssel nicht landesspezifisch verändern. Der Grund: Die EU-Institutionen geben immer weniger Richtlinien, dafür jedoch mehr Verordnungen heraus. Verordnungstexte lassen keinerlei Spielraum für nationale Korrekturen und gelten ab einem bestimmten Stichtag.

Es ist also nicht zu befürchten, dass die starke heimische Versicherungswirtschaft als traditionell gewichtige Lobby ihre Interessen in Berlin geltend macht und daraufhin in Deutschland geltende Änderungen bei der Honorarberatung folgen.

Zum Schluss noch dies: Der Begriff Honorarberater dürfte sich aufgrund dieser Verordnung zukünftig in unabhängiger Finanzberater (independent advisor) wandeln. 


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