Die Abgeltungssteuer wackelt

Anleger müssen bald mit höheren Abgaben auf ihre Kapitaleinkünfte rechnen, weil in Regierungskreisen über die Abschaffung der Abgeltungssteuer nachgedacht wird. Damit wird die private Altersversorgung, welche schon durch das Niedrigzinsumfeld belastet ist, zusätzlich erschwert.


Abgeltungssteuer

Abgeltungssteuer nicht mehr zeitgemäß

In erster Linie drängen Politiker der Sozialdemokraten auf ein schnelles Ende der pauschalen Besteuerung. Hintergrund ihrer Forderungen ist der zunehmende Datenaustausch unter den Staaten der Euro-Zone, der die Steuerflucht weitgehend unmöglich macht. Dass die Steuern auf Kapitaleinkünfte steigen sollen, meint auch die OECD. Für Privatanleger bedeutet die Abschaffung der Abgeltungssteuer in der Regel höhere Belastungen, wenn der persönliche Einkommens-Steuersatz über 25 Prozent liegt. Bei der Mehrzahl der deutschen Arbeitnehmer ist das mit 35 bis 45 Prozent der Fall. Für sie wird der Abschied von der Abgeltungssteuer mehr Aufwendungen bedeuten.

Die private Altersvorsorge wird schwerer

Verlierer ist die Idee der privaten Altersvorsorge, die für die Mehrzahl der Privatanleger die treibende Kraft bei ihren Investments ist. Die für diesen Zweck oft verwendeten Portfolios mittlerer Größe müssten beim Fall der Abgeltungssteuer und der Anwendung des individuellen Steuersatzes mit bis zu 4.000 Euro an zusätzlichen Belastungen rechnen. Die fiskalische Neueinordnung bringt für die Geldanlage weitreichende Folgen mit sich, denn die Nettorendite sinkt von durchschnittlich 6,1 auf nur noch 4.5 Prozent. Durch die sinkende Nachsteuerrendite verringern sich die Erträge der Sparer über längere Zeiträume um fünfstellige Beträge. Ein Depot mit 250.000 Euro und einer Vorsteuerrendite von acht Prozent müsste bei Anwendung des Spitzensteuersatzes von 45 Prozent circa 8734 Euro an Steuern abführen. Das gleiche Portfolio wird aktuell durch die Abgeltungssteuer mit 4852 Euro belastet.

Die Besteuerung wird komplizierter

Bei der Abgeltungssteuer können Anleger keine Werbungskosten außer der geringen Pauschale geltend machen. Im geplanten Besteuerungsmodell könnten Werbungskosten auch über die Pauschale hinaus steuermindernd angerechnet werden. Dazu müssen Belege für beispielsweise diese Ausgaben gesammelt werden:

  • Gebühren, die für die Depotverwaltung anfallen.
  • Sollzinsen für Wertpapierdarlehen.
  • Reisekosten anlässlich von Hauptversammlungen der Aktionäre.

Die Werbungskosten sind bei der individuellen Besteuerung nachweißpflichtig und führen daher zu mehr Kosten bei der Steuerberatung. 

Niedrige Einkommen profitieren vom Ende der Abgeltungssteuer

Bei kleineren Depots gibt es kaum Unterschiede, solange der aktuelle Freibetrag unverändert bleibt. Von der neuen Besteuerungsform profitieren können alle, deren individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dazu gehören beispielsweise viele Rentner. Durch die Abschaffung der Abgeltungssteuer würden in erster Linie die leistungsfähigen Arbeitnehmer betroffen, die ohne staatliche Hilfe ihre private Altersvorsorge aufbauen können. Einerseits mahnt die Regierung zu mehr Eigeninitiative, andererseits erschwert sie die Umsetzung seitens der Steuerzahler.


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