Das Erbe: Streifall in vielen Familien

Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Vielleicht ist das der Grund, warum so wenige Deutsche ein Testament aufstellen und damit ihr Erbe noch zu Lebzeiten regeln. Häufig kommt es nach dem Tod dann zu ungewünschten Konstellationen und zu heftigem Streit.


Erbe

Gesetzliche Erbfolge - oft nicht sinnvoll

Nach Umfragen hat nur etwa jeder vierte Bundesbürger ein Testament erstellt. Danach würde in drei Viertel der Fälle die gesetzliche Erbfolge greifen. Sie tritt automatisch dann ein, wenn der Erblasser keine Verfügungen hinterlassen hat. Was das konkret bedeutet, wissen nur die wenigsten.

Das Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Es regelt Erbansprüche in Abhängigkeit vom Verwandtschafts- und Partnerschaftsverhältnis.  Die Erbfolge berücksichtigt dabei nicht, um welche Art von Erbe es sich handelt.

Die Erbansprüche sind unabhängig davon, ob Geldvermögen, Immobilien oder eine Firma vererbt wird. Gerade bei Sachwerten, die nur schwer liquidierbar sind - zum Beispiel  Häusern oder Unternehmensvermögen - führt das immer wieder zu großen Problemen, wenn mehrere Personen erben und einige davon sich ihren Anteil auszahlen lassen wollen. Am Streit um das Erbe ist schon manches Unternehmen zugrunde gegangen.

Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind dabei zum Teil noch recht stark durch das traditionelle Familienbild geprägt. Es entspricht aber oft nicht mehr der Realität. Bei modernen Patchwork-Familien oder nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kann es bei einer fehlenden testamentarischen Regelung zu bösen Überraschungen kommen, wenn die gesetzliche Erbfolge greift. 

Das ist beim Testament zu beachten 

Wer selbst bestimmen möchte, wer das Erbe erhalten soll oder Streit unter den Berechtigten vermeiden will, sollte daher rechtzeitig Vorsorge treffen. Ganz umgehen lassen sich dabei die gesetzlichen Regelungen nicht, denn Pflichtanteile stehen Ehegatten und Kindern immer zu und können normalerweise auch testamentarisch nicht ausgeschlossen werden.

Im Übrigen haben aber Erblasser weitgehende Freiheit bei der inhaltlichen Gestaltung. Die Erbfolge kann demnach auch ganz anders geregelt werden als gesetzlich vorgesehen.  Auch formal gibt es nicht viel zu beachten. Ein Testament kann eigenhändig oder öffentlich aufgestellt werden. Beim eigenhändigen Testament ist allerdings die handschriftliche Verfassung mit Orts- und Datums-Angabe sowie der persönlichen Unterschrift zwingend.

Ein öffentliches Testament wird vom Notar beglaubigt und verwahrt. Es gilt auch in gedruckter Form. Beim Inhalt sollte juristischer Experten-Rat genutzt werden, insbesondere wenn es um größere und komplexe Vermögensmassen geht. Denn hier gibt es viele Fallstricke. Laien treffen oft Regelungen, die sie so eigentlich nicht wollten. Bei einem missverständlichen Testament kann dann im Endeffekt doch die gesetzliche Erbfolge greifen.


Dieser Text ist vom Autor freigegeben worden. Er trägt daher die alleinige inhaltliche und presserechtliche Verantwortung. Eine Haftung anderer Personen/Institutionen ist ausgeschlossen.

  

 

 

 

Herzlich Willkommen Video | Honorar für Beratung
 

Erklärungsvideo der Honorarberatung: Suche nach verlorenen Groschen.

Schnellzugang Finanzen

07.05.2015 - Erbschaft
Immobilie geerbt: Grundlagenwissen zur Erbengemeinschaft In den meisten Fällen wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
22.04.2015 - Erbschaft
Unternehmensnachfolge und die Steuern Ab wann werden Steuern bei der Unternehmensnachfolge erhoben?
21.09.2013 - Erbschaft
Schenkung, eine spezielle Form von Erbschaft Schenkung als alternative Nachlassregelung schon zu Lebzeiten.
Alle Honorarberater