Häufig sind auch Erbschaften oder Abfindungen ein Anlass, sich dieser Frage zu widmen. Im Rahmen einer umfassenden Erbschaftsberatung oder Abfindungsberatung wird häufig auch das Thema „Auszahlplan“ als wichtige Maßnahme betrachtet.
Sofern die Absicherung des Grundbedarfs bereits gegeben ist und deshalb keine lebenslang zahlende Rentenversicherung mehr benötigt wird, kommen primär die Instrumente Bankauszahlplan und Investmentfonds-Auszahlplan in Betracht. Während Bankauszahlpläne eine definitive Festlegung auf eine bestimmte Laufzeit erfordern, lassen sich Fondsauszahlpläne sehr flexibel handhaben und auch jederzeit beenden ohne Kündigungsfrist. Zu den Konditionen von Bankauszahlplänen bietet sich etwa der folgende Vergleichsrechner an: Zum Rechner
Hinsichtlich der erzielbaren Renditen bestehen deutliche Unterschiede, so dass man beide Instrumente im Vergleich oder auch in sinnvoller Kombination betrachten sollte. Gerade bei längerfristigen Auszahlplänen machen sich die deutlich höheren Renditen von Investmentfonds stark positiv bemerkbar.
In keinem Falle wird bei Auszahlplänen Geld „aus der Hand“ gegeben, vielmehr verbleibt ein vollständiger Zugriff darauf für eigene Zwecke oder auch zum späteren Vererben.