Was jahrelang nicht recht wahrgenommen wurde, muss nun verändert werden. Die Kosten können sich schnell summieren, soll Wohnraum altersgerecht umgebaut werden. Abhängig von den konkreten Voraussetzungen können Wohnungseigentümer und Mieter die Kosten aber auf mehrere Schultern verteilen.
Steuerlast senken - Kosten geltend machen
Die Aufwendungen für den altersgerechten Umbau lassen sich steuerlich geltend machen, nämlich als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Dazu sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen: Der Umbau muss medizinisch notwendig sein wie beispielsweise aus Alters- oder Krankheitsgründen. Dann akzeptiert der Fiskus die Kosten für den barrierefreien Hauszugang, eine Sitzwanne und verbreiterte Türen, jeweils in Standardvarianten.
Sozialversicherungen gezielt mit einspannen
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt wiederum für einige Hilfsmittel auf, die den Alltag im Alter oder bei gesundheitlicher Beeinträchtigung deutlich erleichtern können. Dazu zählen neben dem Rollstuhl oder Rollator auch der Badewannenlift oder ein Pflegebett und weiteres Zubehör. Zunächst ist dazu eine ärztliche Verordnung notwendig, die der Krankenkasse zur Prüfung einzureichen ist. Generell wird darauf geachtet, dass die Hilfsmittel notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sinnvoll sind. Auskunft gibt das Hilfsmittelverzeichnis, darüber hinausgehende Hilfen können individuell beantragt werden.
Auch die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein vielversprechender Ansprechpartner, wenn es um Pflegehilfsmittel, aber auch um bauliche Veränderungen im Wohnumfeld geht. Einerseits können Versicherte ein Pflegebett sowie den Hausnotruf beanspruchen, darüber hinaus aber auch verbreiterte Türen, den Einbau eines Treppenlifts oder den bedarfsgerechten Umbau der Küche. Der Zuschuss ist jedoch auf 2.557 Euro je Maßnahme begrenzt und an die Anerkennung eines Pflegegrades gebunden, kann aber bei Verschlechterung des Zustandes auch erneut genutzt werden.
Förderungen von Bund, Ländern und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Barrierefreies Umbauen ist heute nicht nur ein Schlagwort. Der Bedarf ist realistisch vorhanden, und die Förderung erfolgt mit unterschiedlichen Maßnahmen. Sowohl die Bundesländer als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Förderbank des Bundes gewähren zinsgünstige Kredite zur Finanzierung derartiger Baumaßnahmen.
In einigen Fällen werden auch Zuschüsse zur Tilgungserleichterung genehmigt. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich geregelt, daher lohnt sich eine umfassende Recherche bereits im Vorfeld.
Generell sind zur Beantragung von öffentlichen Fördermitteln, die sich in vielen Fällen auch kombinieren lassen, professionelle Kostenvoranschläge vor Beginn der Umbaumaßnahme einzureichen. Für die KfW-Mittel ist die Hausbank zuständig, die sowohl die Anträge aufnimmt als auch die Mittel durchreicht. Die Konditionen sind in der Regel im Vergleich zum Markt günstig und komfortabel gestaltet, was die Rückzahlung der verbleibenden Kosten erleichtert.