Rentenversicherung

Rentenversicherung: Privates Zusatzstandbein zur gesetzlichen Rente

Eine moderne Form der Lebensversicherung ist die fondsgebundene Lebensversicherung, die nicht mehr auf einem Versprechen der Gesellschaft für bestimmte Ablaufleistungen zielt, sondern lediglich einen festen Faktor für später vorhandenes Fondsguthaben garantiert. Der Anleger selbst ist bei fondsgebundenen Lebensversicherungen quasi dafür verantwortlich, eine kluge Fondsauswahl zu treffen, da entscheidend hiervon abhängt, wie hoch später die Rente sein wird.

Rente lebenslang: Die Rentenversicherung

Ähnliches gilt bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die gerade durch die unbefriedigenden Verläufe vieler Fonds in den letzten Jahren zu einer gewissen Ernüchterung geführt hat. Die anfängliche Euphorie, das gerade eine fondsgebundene Lebensversicherung und fondsgebundene Rentenversicherung den Durchbruch in der privaten Altersvorsorge bieten könnten, haben sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt.

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Was ist eine private Rentenversicherung?

Bei der Rentenversicherung handelt es sich um einen Versicherungsvertrag, der das Recht auf eine Leibrente beinhaltet, sobald ein bestimmtes Lebensalter erreicht wird. Als Gegenstand der Versicherung gilt eine wirtschaftliche Belastung, die aus einem langen Leben resultiert. Denn das zieht dementsprechend einen längeren Bedarf an Lebensunterhalt mit sich.

Private Rentenversicherungen werden in erster Linie nach dem Auszahlungsbeginn unterschieden. Sofortrenten beginnen ihre Auszahlung unmittelbar nach Einzahlung. Anders handhabt das die aufgeschobene Rentenversicherung. Hier beginnt die Leibrente erst nach einer zuvor vereinbarten Aufschubzeit. Ebenso kann eine Unterscheidung des jeweiligen Auszahlungszeitpunkts vorgenommen werden. Während die vorschüssige Rentenzahlung jeweils am Beginn einer Rentenzahlungsperiode überwiesen wird, ist die nachschüssige Rentenzahlung erst am Ende dieser Periode fällig.

Zwischen Rente oder Einmalzahlung herrscht teilweise Wahlfreiheit

Mancher Versicherungsnehmer kann auf das Kapitalwahlrecht zurückgreifen und mit seiner Versicherung die Höhe der zu zahlenden Rente abstimmen oder sogar festlegen, dass er anstatt einer monatlichen Rente eine Einmalauszahlung erhält. Die Höhe der Einmalauszahlung richtet sich dann nach dem Wert der Leibrente.

Überdies ist auch eine temporäre Rente möglich, die ihre Auszahlung nicht erst mit dem Tod beendet, sondern zu einem vorher abgestimmten Zeitraum eingestellt wird. Sogar Hinterbliebenenschutz ist möglich, falls der Todesfall des Versicherungsnehmers in der Aufschubzeit eintritt. Eine Person, die für diesen Fall bezugsberechtigt ist, also beispielsweise eine Witwe oder ein Witwer, wie auch ein Kind, erhält dann eine abgekürzte Leibrente. Jedoch führt diese Vereinbarung bei gleich hoch eingezahltem Beitrag zu einer geringeren Höhe der ausgezahlten Rente.

Die Rentenversicherung verzichtet auf eine Gesundheitsüberprüfung

Im Gegensatz zur Lebensversicherung, die auf den Todesfall hin ausgerichtet ist, bedarf es bei der Rentenversicherung keinerlei Gesundheitsüberprüfung, da der Gesundheitszustand in diesem Fall unerheblich ist. Für den Versicherer entstehen sogar weniger Kosten, wenn der Versicherte mit einer weniger soliden Gesundheit gesegnet ist, die bereits früh zu einem Ableben führt. Dem entgegnen die Versicherer, dass ihre Zielgruppe jedoch eher aus Personen besteht, die annehmen, lange zu leben.

Der Beitrag bestimmt sich auf Grundlage einer traditionellen Versicherungsmathematik, wobei er so gewählt wird, dass er der erwarteten Verpflichtung gegenüber dem Versicherungsnehmer entspricht. Dies nennt sich Äquivalenzprinzip. Verzinsung und Wahrscheinlichkeit, dass der Kunde den Startzeitpunkt seiner Leibrente erlebt, spielen hierbei eine große Rolle. Je weiter der Zeitpunkt in der Zukunft liegt, desto geringer ist die Erlebenswahrscheinlichkeit. Desto geringer sind schließlich auch die Einzahlungsbeträge. Hieraus erwächst die hohe Bedeutsamkeit der Rentenversicherung für die Altersvorsorge.

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