Rechtsschutz: Finanzielle Unterstützung bei Anwalts- und Gerichtskosten
Eine Versicherung zum Rechtsschutz schließen viele Verbraucher gerne ab, um das eigene Rechtsempfinden durchzusetzen zu können oder um unberechtigte Ansprüche Fremder ohne finanzielle Risiken abwehren zu können. Auch bei dem Lieblingssport vieler Anwälte, den Abmahnungen, braucht man oftmals Rechtsschutz.
Recht ist teuer: Rechtsschutz notwendig
Darum sollte man sich frühzeitig über eine Rechtsschutzversicherung unabhängig informieren, denn Prozesskosten können sich zu hohen Beträgen aufsummieren. Schon kleine Anliegen können ganz schön ins Geld gehen.
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Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Unter einer Rechtsschutzversicherung versteht man einen Versicherungsvertrag, der dem Versicherten gegen Prämienzahlung zusichert, vom Versicherer in rechtlichen Interessen nach den vereinbarten Umfängen finanziell unterstützt zu werden. Diese Form der Versicherung ist noch relativ jung. Es gab allerdings schon im Mittelalter erste Vorläufer: So verfolgten beispielsweise Gilden und Zünfte ihre Rechte genossenschaftlich.
Während des 19. Jahrhunderts sind dann Interessenverbände wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände entstanden, die in ihrem Leistungsspektrum auch Rechtshilfe und Rechtsrat mit einschlossen, oder sogar den Schriftwechsel für ihre Mitglieder übernahmen oder sich an Verhandlungen beteiligten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg gewann die Rechtsschutzversicherung, wie wir sie heute kennen, an Bedeutung. Dazu trug der Gesetzgeber bei, indem er ein Rechtsberatungsgesetz auf den Weg brachte, das die Möglichkeiten der Verbände zur Rechtsberatung reduzierte. Ab 1952 wurde der sogenannte Schadenersatzrechtsschutz versicherbar. Außerdem wurde der Strafrechtsschutz eingeführt.
Mit diesen Leistungen darf der Versicherte rechnen: Kostenerstattung für den Anwalt
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die gesetzlichen Anwaltskosten des Versicherten. Er hat dabei Wahlfreiheit und kann sich seinen Rechtsvertreter selbst aussuchen. Außerdem begleicht sie Zeugengelder und die Honorare von Sachverständigen, solange diese vom Gericht beauftragt sind. Privatgutachten werden also nicht erstattet. Gleichermaßen übernimmt die Versicherung auch Kosten der Gegenpartei, sofern der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet wird, diese zu zahlen. Das alles geschieht jedoch nur bis zur Deckungssumme, die im Vertrag vereinbart worden ist. Normalerweise handelt es sich dabei um 250 000 Euro für jeden Rechtsschutzfall. Diese Summe reicht normalerweise aus, um zwei gerichtliche Instanzen zu durchschreiten.
Ebenso werden Strafkautionen übernommen bis zur Höhe von 50 000 Euro. Dadurch schützt sie den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug. Bußgelder und Geldstrafen sind hingegen nicht Teil der Rechtsschutzversicherung. Fast immer werden Selbstbeteiligungen vereinbart, die zwischen 150 Euro und 250 Euro pro Rechtsschutzfall liegen. Bei Vertragsabschluss sollten Sie klären, ob eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung ausschließt.
In Europa und im Mittelmeerraum hilft die Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und darüber hinaus auch in den Staaten rund um das Mittelmeer. Außerdem erstreckt sich die Absicherung auf Portugal, Madeira, Spanien und die Kanarischen Inseln. Planen Sie einen Auslandsaufenthalt, bieten viele Versicherungsgesellschaften auch einen Schutz, der dann auf sechs bis zwölf Wochen begrenzt weltweit aktiv ist. Jedoch ist zu beachten: In solchen Fällen ist der Versicherungsschutz oft eingeschränkt. So werden beispielsweise nur Anwaltsgebühren übernommen, die das Dreifache eines deutschen Rechtsanwalts nicht übersteigen. Davon abgesehen ist auch die Versicherungssumme auf 30 000 Euro beschränkt.
Minderjährige und auch volljährige Kinder des Versicherungsnehmers kommen in den Genuss des Rechtsschutzes, sofern sie unverheiratet sind und noch keiner festen Berufstätigkeit nachgehen. Dieser Mitversicherungszeitraum endet bei den volljährigen Kindern entweder am 25. oder am 27. Geburtstag.