KFZ Versicherung: Finanzieller Schutz für das Auto
Von Zeit zu Zeit sollte jeder Verbraucher die eigenen Versicherungen durchchecken lassen. Insbesondere gilt dies für eine KFZ Versicherung. Typischerweise im November werden viele Verbraucher aktiv, kann man doch die KFZ Versicherung immer zum 30.11. mit Wirkung zum Jahresende kündigen.
Verwirrung ist Taktik: KFZ Versicherung
Bei der Fülle von Einzelfaktoren (hier sind die Gesellschaften äußerst erfinderisch) ist der faire Tarifvergleich auch online nicht immer ganz einfach. Hilfreich ist bei der Auswahl der passenden KFZ Versicherung oftmals unabhängiger Rat. Fragen zur Selbstbeteiligung oder zum Vollkaskoschutz bedürfen einer vernünftigen Beratung.
Finanzexperten über das Thema KFZ Versicherung
KFZ Versicherung im Fokus der Finanznachrichten
Wissenswertes zu Autoversicherungen
Unter dem Begriff der Kfz-Versicherung versammeln sich mehrere einzelne Versicherungen. Der gesetzlich vorgeschriebene Teil besteht aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt die Schadensansprüche von Dritten ab, die aus Unfällen im Straßenverkehr resultieren. In manchen Punkten stimmt das Kraftfahrzeug-Schadensrecht nicht mit dem allgemeinen Strafrecht überein, weil das Fahrzeug versichert ist – und nicht der Fahrer. Im Regelfall kommt der Fahrer für den Schaden auf, der ihn verursachte. Praktisch ist es allerdings unmöglich, jeden Inhaber einer Fahrerlaubnis pflichtmäßig zu versichern. Deshalb haftet in Deutschland der Halter des Fahrzeugs – auch wenn ihn keine Schuld trifft – und nicht nur der Fahrer. Für den Halter herrscht also eine Versicherungspflicht.
Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab
Neben Personenschäden und der Begleichung von Heilungskosten bis hin zur Invalidität oder Rente zahlt die Haftpflichtversicherung auch Sachschäden an Objekten wie Leitplanken oder Schildern. Natürlich werden ebenso die Schäden an anderen Fahrzeugen übernommen. Auch Vermögensschäden und immaterielle Schäden – hier ist vor allem Schmerzensgeld zu nennen – übernimmt diese Versicherung.
Weil die Versicherungsunternehmen in der Gestaltung ihrer Beiträge keinen Regelungen unterliegen, kommt es zu mitunter sehr deutlichen Preisunterschieden. Schadenfreiheitsklassen senkt die Höhe der Beiträge im besten Fall kontinuierlich. Nimmt jemand seine Versicherung Jahr für Jahr nicht in Anspruch, weil er keine Unfälle verursacht oder die Abwicklung über die Versicherung scheut, steigt er in den Schadenfreiheitsklassen Stück für Stück auf und kann die Versicherungsprämie mit etwas Glück nach 25 Jahren zu 75 Prozent einsparen. Auf der anderen Seite, bei einer besonders häufigen Inanspruchnahme, kann es im schlimmsten Fall zu einer Versicherungsprämie kommen, die 260 Prozent des Standardpreises entspricht.
Eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst die Kosten für eine Kfz-Versicherung
Von vornherein ist die Prämie aber für jedes Fahrzeug eine unterschiedliche, weil das Alter des Versicherungsnehmers, der verstrichene Zeitraum seit Ausstellung seiner Fahrerlaubnis, das Alter des Fahrzeugs und dessen Zeitwert genauso beachtet wird, wie der Beruf des Versicherungsnehmers, seine jährliche Fahrleistung und die Eintragungen im Verkehrsregister – die berüchtigten Punkte in Flensburg. Für sein Geld ist der Fahrzeughalter im Ernstfall aber auch vor existenzbedrohenden Risiken geschützt, denn die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personen liegt bei 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden kommt die Versicherung für 1,12 Millionen Euro Schadenshöhe auf.
Auf freiwilliger Basis kann sich jeder Halter eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung zur gesetzlichen Autoversicherung hinzuwählen. Der Unterschied besteht darin, dass sie nur Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Das können Diebstahl, Raub, Brand und Explosionen sein oder auch die Einwirkung von Naturgewalten wie Überschwemmung, Sturm, Hagel oder Blitzschlag. Jahresbeiträge werden hier nach der Typenklasseneinstufung vorgenommen. Standort des Fahrzeugs und der Fahrzeugtyp sind entscheidend. Ein Schadenfreiheitsrabatt existiert nicht. Beiträge lassen sich durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung jedoch reduzieren.