Haftpflicht: Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss für Jeden
Die wichtigste Versicherung überhaupt: die private Haftpflichtversicherung. Gegen eine wirklich geringe Jahresgebühr kann man sich gegen Schadenersatzansprüche Fremder (Haftpflicht) im Rahmen einer derartigen Versicherung absichern. Erstaunlicherweise gibt es in Deutschland aber immer noch sehr viele Verbraucher, die eine Haftpflicht nicht abgeschlossen haben.
Nr. 1: Die Haftpflicht
Man sollte beim Abschluss einer privaten Haftpflicht auf eine ausreichende Summe (empfehlenswert 10 Millionen) und ein ausreichend dimensioniertes Deckungspaket achten. Mehr kostet nicht viel mehr und ist absolut empfehlenswert.
Finanzexperten über das Thema Haftflichtversicherung
Haftpflichtversicherung im Fokus der Finanznachrichten
Ein Überblick zum Thema Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung schreitet ein, sobald Schadenersatzansprüche auf den Versicherten zukommen. Sind diese gerechtfertigt, übernimmt er die Geldzahlung. Sind sie unbegründet, wehrt sie diese Ansprüche als passiver Rechtsschutz ab. Es gibt mehrere Szenarien, in denen Schadenersatzansprüche begründet sind. So etwa, wenn der Versicherungsnehmer einen Vertrag verletzt hat und nicht belegen kann, dass er daran keine Schuld hatte. Außerdem tritt dieser Fall ein, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat oder von ihm eine Gefährdung ausging, die einer dritten Person geschadet hat. Daraus erwachsende Schadenersatzansprüche sind – zwar nicht ausnahmslos, aber dennoch regelmäßig – ein Fall für die Haftpflicht.
Eine solche Versicherung abzuschließen ist keine Pflicht, es sei denn, Bürger führen Berufe aus, die von sich her mit einem bestimmten Risiko einhergehen. So sind beispielsweise auch Kraftfahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ebenso zählt man den Umgang mit Schusswaffen zu einer solchen potenziell gefahrvollen Beschäftigung. Aus diesem Grund schließen Jäger eine Jagdhaftpflichtversicherung ab. Tierhalter hingegen sind davon – bis auf wenige Ausnahmen – befreit.
Auf Fachgebiete spezialisiert: Für jeden Zweck gibt es eine Haftpflichtversicherung
Bei diesen umfangreichen Sachgebieten liegt es nahe, dass es nicht nur eine einzige Haftpflichtversicherung auf dem Versicherungsmarkt gibt. Viel eher werden fein differenzierte Angebote erstellt. So schützt die Bauherrenhaftpflicht jeden, der mit einem Bauvorhaben beschäftigt ist. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Haftpflicht-Risiken bei Privatpersonen ab, die aus Situationen des täglichen Lebens entstehen. Kein anderes Bild entsteht in beruflicher Hinsicht: Freie Architekten und Bauingenieure müssen anders abgesichert sein als Ärzte, Notare oder Steuerberater.
Keineswegs aber ist eine solche Versicherung als Freifahrtsschein zu begreifen, denn viele Ausschlüsse legen fest, in welchen Fällen die Versicherung keinen Finger rührt. Fahrlässigkeit oder vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen in physischer oder finanzieller Hinsicht schließt der Versicherer in der Regel aus. Ebenso sind Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die unter ein- und demselben Vertrag versichert sind. Darunter fallen auch Beschädigungen an Dingen, die der Versicherungsnehmer zwar nicht selbst besitzt, aber effektiv aufgrund von Ausleihe, Miete, Leasing oder Pacht benutzt. Hier stellt die Miete allerdings wiederum eine häufige Ausnahme dar.
Haftpflichtversicherungen sind zeitlich begrenzt und verlängern sich automatisch
In der Regel schließt man Haftpflichtversicherungen auf ein oder mehrere Jahre ab. Sie verlängern sich selbstständig, solange sie nicht innerhalb bestimmter Fristen vor dem Vertragsende gekündigt werden. Häufig beträgt dieser Zeitraum 3 Monate. Ist ein Schadensfall eingetreten und ist dieser abgelehnt oder reguliert worden, dürfen sowohl Versicherungsnehmer als auch die Versicherung kündigen. Außerordentliche Kündigungsrechte entstehen auch bei Beitragserhöhungen.
Geschädigte profitieren ebenso von der Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Dieser müsste nämlich ohne einen Versicherungsschutz mit seinem gesamten Vermögen für den angerichteten Schaden haften. Ist er insolvent, geht auch der Geschädigte leer aus. Die soziale Funktion der Versicherung beschert ihm auch in solchen Fällen eine befriedigende Wiedergutmachung des Schadens.