Auf dem sechsten Platz: Die Handyversicherung
Bereits die ganz Kleinen haben heute schon ein Handy in der Hosentasche, womit sie jederzeit Kontakt zu ihren Eltern haben können. Natürlich verlieren auch einige ihr Handy oder es geht zu Bruch. Es zu versichern ist jedoch wenig sinnvoll, weil das zu ersetzende Mobiltelefon nicht gleich den finanziellen Ruin nach sich zieht. Abgesehen davon erstattet die Versicherung lediglich den Zeitwert des Geräts. Und der ist viel geringer als der Kaufpreis.
Platz sieben: Reisegepäckversicherung
Diese Police zahlt nur, wenn der Reisende beweisen kann, dass er ununterbrochen auf sein Gepäck geachtet hat. Anderen Falls wirft die Versicherung dem Versicherungsnehmer ein grob fahrlässiges Verhalten vor, was den Umgang mit seinem Gepäck angeht. Dann zahlt sie entweder anteilig oder überhaupt nicht. Und gewiss ist es jedem schon passiert, dass er auf dem Flughafen oder am Bahnsteig sein Hab und Gut einen Augenblick außer Acht gelassen hat.
Achter Platz: Krankenhaustagegeldversicherung
Bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen oft zusätzliche Kosten durch Internetnutzung, Obst oder Fernsehen. Desto entspannter ist es, wenn sämtliche Ausgaben von einer Krankenhaustagegeldversicherung übernommen werden. Experten raten dennoch davon ab. Ein separates Tagegeldkonto für solche Fälle ist hingegen eher zu empfehlen.
Platz neun: Brillenversicherung
Jeder Mensch mit erheblichen Sehproblemen ist auf eine Brille angewiesen, damit er im alltäglichen Leben weniger benachteiligt ist. Mitunter kommt es vor, dass die Sehhilfe zu Bruch geht. In solchen Fällen muss unverzüglich Ersatz beschafft werden. Das kann mitunter teuer werden. Der Schluss liegt nahe, dafür eine Versicherung abschließen zu wollen. Aber auch hier greift das altbekannte Muster: Der Brillenversicherer bietet keinen vollständigen Ersatz für die zerbrochene oder beschädigte Brille an. In vielen Fällen läuft es auf einen Selbstbehalt für die Versicherten heraus.
Zehnter Platz: Die Glasbruchversicherung
Genau wie beim Handyverlust, hat eine zerbrochene Glasscheibe kaum die finanzielle Sprengkraft, den Eigentümer in die Pleite zu treiben. Deshalb ist von einer Versicherung gegen Glasbruch abzuraten. Im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe sind die Beiträge schlicht zu hoch. Die Ausnahme: Sind allerdings viele und große Scheiben Teil des Hauses oder des Wintergartens, kann eine Glasbruchversicherung wieder sinnvoll sein. (LB/BHB)