In Zukunft verteuert sich ein Gang vors Gericht, weil das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bald in Kraft treten wird. Die damit einhergehenden Änderungen bewirken höhere Honorare in erster Linie für Anwälte – aber auch für andere am Prozess beteiligte Personen. Schon erschallt die Warnung ausgehend von den Versicherern für Rechtsschutz. Sie kündigen an, den Kunden an diesen Verteuerungen teilhaben zu lassen. Eine andere Wahl bliebe ihnen da kaum.
Der Zeitpunkt, ab dem das Gesetz gilt, steht derzeit noch nicht fest. Der erste Juli als eigentlicher Termin kommt mittlerweile nicht mehr in Frage. Vor einigen Tagen sprach sich der Rechtsausschuss dafür aus, das durch den Bundestag längst abgesegnete Gesetz in den Vermittlungsausschuss weiterzureichen. Weiterhin bleibt unsicher, ob der Bundesrat die nötige Zustimmung noch vor der Bundestagswahl im September verlautbaren wird.
Bund und Länder streiten momentan noch über Einschränkungen beim Thema Prozesskostenhilfe, die ursprünglich geplant waren, nun aber nicht oder nur teilweise übernommen worden sind. Beispielsweise entfällt zum großen Teil die Absenkung von Freibeträgen, oberhalb derer die Bürger Hilfsgelder nicht oder nur anteilig zurückzuzahlen brauchen.
Unabhängig vom Einführungszeitpunkt der Neuerung steht wohl fest: Die Gebühren werden steigen. Die aktuelle Gebührenordnung für Rechtsanwälte hat bereits seit 2004 Bestand. Allenfalls hat es zwischendurch Kostenerhöhungen wegen steigender Streitwerte gegeben.
Kostensprung bei der Rechtsschutzversicherung ist abzusehen
Eine Schätzung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft geht von einem Anstieg der Rechtskosten um beinahe 14 Prozent aus, wobei es in Einzelfällen durchaus noch teurer werden könnte, weil die Vergünstigungen für Sachverständige sogar um ganze 60 Prozent ansteigen können. Die Kosten für einen Anwalt nehmen dadurch um gut ein Viertel zu, wenn es um Sozialrecht geht – so die Kommission Rechtsschutzversicherung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV.
Dieser Kostensprung wird sich schlussendlich in den Beitragssätzen der Rechtsschutzversicherer wiederfinden, wie Gerhard Horrion als Vorsitzender der Rechtsschutzversicherungs-Kommission des GDV zu bedenken gibt. Das geschehe nicht sofort. Aber in einem Zeitraum von zwei Jahren werden die Kunden eine Erhöhung zu spüren kriegen.
Allerdings, so Horrion, verzichten schon jetzt sehr viele Menschen aus Angst vor den dadurch entstehenden Kosten, einen Anwalt zu nehmen, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt. 71 Prozent aller Deutschen – diese Zahl ging aus einer Forsa-Studie hervor – haben Angst vor den Kosten, die ein Rechtsstreit mit sich bringt. Dem hält Horrion seine Meinung entgegen, wonach der Zugang zum Recht nicht von der wirtschaftlichen Stärke abhängen darf. Deshalb wahre der Rechtsschutz eine Ausprägung des im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatprinzips, das unverzichtbar ist. In der Regel liegt ein Jahresbeitrag, der für die Rechtsschutzversicherung zu entrichten ist, unterhalb des Stundenhonorars für einen Anwalt. (LB/BHB)