Vorfälligkeitsentschädigung: kurz erklärt
Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt meist dann an, wenn ein Baukredit während der Zinsbindungsfrist gekündigt wird. Die kreditgebende Bank lässt sich damit für Verluste entschädigen, die ihr dadurch entstehen, dass sie sich längerfristig refinanziert hat und das vorzeitig zurückerhaltene Geld nicht mehr so profitabel investieren kann wie ursprünglich kalkuliert. Für die genaue Berechnung gibt es unterschiedliche Methoden, die auch immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen sind. Allgemein gilt: je früher die vorzeitige Tilgung erfolgt und je höher die Zinsdifferenz zum aktuellen Zinsniveau ist, umso höher fällt die Vorfälligkeitsentschädigung aus. Je nach Kredithöhe kann sie etliche Tausend Euro ausmachen.
Es kommt auf den Vertrag an
Ob und zu welchen Bedingungen eine vorzeitige Kündigung möglich ist, hängt wesentlich von den Kreditvereinbarungen ab. Der Gesetzgeber hat Verbrauchern bei Hypothekendarlehen mit mehr als zehnjähriger Zinsbindung grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, den Kredit nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall darf keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Wenn keine Regelungen im Vertrag enthalten sind, hängt es ansonsten vom Entgegenkommen des Kreditgebers ab, ob die vorzeitige Kündigung zugelassen wird.
Viele Verträge fehlerhaft
Verbraucherschützer verweisen noch auf eine andere Möglichkeit. Viele Darlehensverträge seien nämlich fehlerhaft. Eine Hauptfehlerquelle bestehe in inkorrekten Widerrufsbelehrungen. Häufig werde über den Beginn der Widerrufsfrist und die Rechtsfolgen des Widerrufs unvollständig oder falsch informiert. Dies hat gravierende Auswirkungen. Bei Verbraucherkrediten - und dazu zählen auch Baukredite an Verbraucher - beginnt in diesem Fall die Widerrufsfrist nach dem Gesetz nicht. Die Folge ist, der Vertrag kann vom Kreditnehmer jederzeit widerrufen werden - auch noch Jahre nach Vertragsabschluss.
Widerruf statt Kündigung?
Kreditnehmer, die ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, müssten dann gar nicht kündigen, sondern den Vertrag lediglich widerrufen. Damit wäre die Rechtsgrundlage für eine Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. Betroffene Institute dürften das allerdings kaum ohne weiteres akzeptieren. Wer diesen Weg beschreitet, muss sich daher auf rechtliche Auseinandersetzungen einstellen.