Bundesweit hinterließen heftige Gewitter samt Sturmböen und Starkregen deutliche Spuren in den Städten und auf dem Land. Feuerwehrleute legten zu tausenden über Stunden überflutete Keller trocken und räumten umgestürzte Bäume weg. Bahngleise standen unter Wasser, Pendler mussten im Berufsverkehr lange auf ihre Züge warten. Unter Umständen können Hausbesitzer ihre Schäden nun durch ihre Versicherung- Elementarschäden - abrechnen lassen. Auch die Politik reagiert.
Versicherungsschaden durch Sturm
Bläst der Wind mit mehr als 61 Kilometern in der Stunde, also erreicht mehr als acht Windstärken, greifen Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Mieter wenden sich nun an ihre Hausratversicherung. Diese Police erstattet Sturmschäden zurück, wenn sie an Einrichtungsgegenständen und Möbeln geschehen sind, die sich im Haus befinden.
Außerhalb des Hauses angebrachte Gegenstände wie Antennen, Markisen oder Satellitenschüsseln sind oftmals nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen abgedeckt. Hausbesitzer und Vermieter tun gut daran, sich mit ihren Schäden an die Wohngebäudeversicherung zu wenden, weil sie alle Schäden am Haus selbst und an Dingen begleicht, die damit fest verbunden sind, falls das Sturmrisiko im Vertrag fixiert worden ist.
Blitzeinschläge als Versicherungsschaden
In der Regel ist ein Blitzeinschlag in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung mitversichert. Das bezieht sich jedoch ausschließlich auf den direkten Blitzeinschlag, was bedeutet, dass der Blitz beispielsweise direkt in die Antenne des Fernsehers einschlagen müsste, damit die Versicherung zahlt – das geschieht natürlich sehr selten. Ungemein häufiger ist Blitzschlag an Schäden schuld, die durch eine Überlastung des Stromnetzes herrühren und teure Elektrogeräte zerstören. Ist in der Police ausdrücklich der Punkt Überspannungsschäden mitversichert, ist eine solche indirekte Blitzfolge auch abgedeckt. Meistens ist das bei neueren Versicherungsbedingungen der Fall – allerdings sind auch hier oft Höchstgrenzen gesetzt, die sich auf gut fünf Prozent der Versicherungssumme beläuft.
Falls mehrere teure Geräte im Haushalt vorhanden sind –beispielsweise Laptops und Fernseher – reicht dieser Schutz nicht aus. Zahlen Sie in solchen Fällen am besten einen Prämienzuschlag, um die Entschädigungsgrenze zu erhöhen.
Überschwemmung und Versicherung
Dringt das Wasser ins Eigenheim ein, kommen Wohngebäude- oder Hausratversicherung nur dafür auf, falls darüber hinaus noch eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen worden ist. Der Basisschutz deckt nur Schäden ab, die durch Leitungswasser entstehen. Hier gibt es eine Ausnahme für Versicherungspolicen aus der ehemaligen DDR. Wenn sie durch die Allianz übernommen worden sind, werden Hochwasserschäden automatisch mitversichert. Führen Sie solche Verträge am besten fort.
Schäden am Auto
Der typische Sturmschaden ist über die Kfz Versicherung abgedeckt, wenn der Sturm beispielsweise ein Dachziegel auf das Auto geschleudert hat. Wird die Beschädigung als ein Teilkaskoschaden eingestuft, ergeben sich daraus Vorteile für Vollkasko-Versicherte, da so die Schadenfreiheitsklassen unangetastet bleibt. Darüber hinaus bildet der zumeist niedrigere Betrag der Teilkaskoversicherung die Grundlage, wenn es um die Selbstbeteiligung geht. Hagelschäden unterliegen der gleichen Regelung. (LB/BHB)