Gerade in den letzten Jahreswochen können Verbraucher viel Steuern sparen
Die letzten Wochen des Jahres können für Steuerzahler und Verbraucher die Lukrativsten des ganzen Jahres werden, wenn die richtigen Formulare zur rechten Zeit abgegeben werden. Darüber hinaus können Kapitalanleger sich die vom Staat im Sparerfreibetrag gewährten Freibeträge sichern lassen, die sich auf Einkünfte aus Zinsen und Dividenden anrechnen lassen. Da die Anleger dadurch bis zu gut 800 Euro ohne Steuerlast vereinnahmen können, sollte unbedingt überprüft werden, inwieweit der Sparerfreibetrag für das laufende Jahr schon ausgereizt wurde. Sollte da noch Luft sein, können beispielsweise Wertpapiere mit Kursgewinnen noch steuerfrei veräußert werden.
Wer jetzt verkaufen möchte, kann dies tun und muss nicht um entgangene Gewinne durch weitere Kurssteigerungen fürchten. Denn die abgestoßenen Aktien können am selben Tag wieder zurückgekauft werden. Das Prinzip zum Steuern sparen lässt sich auch auf andere Kapitalanlagen anwenden. Das Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags hat noch Zeit bis zum Jahresende. Den Eignern von mit Verlust behafteten Depots bleibt diese Zeit nicht, sie müssen bis Mitte Dezember aktiv werden. Bis dahin müssen deren Banken eine Verlustbescheinigung erstellt haben, mit der sich die eventuellen Gewinne anderer Depots bei der Steuererklärung verrechnen lassen.
Steuern sparen durch Wechsel der Steuerklasse
Noch bis zum 30. November können vor allem frisch verheiratete Ehepaare ihre Steuerklasse ändern lassen. Dadurch können viele Paare schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer deutlich Steuern sparen. Wird dieser Termin verschwitzt, kann erst bei der nächsten Steuererklärung wieder an Steuern sparen gedacht werden. Die Wahl einer günstigeren Steuerklasse erweist sich auch für den Fall vorteilhaft, dass ein Ehepartner im kommenden Jahr arbeitslos wird. Die Bezüge werden anhand der günstigeren Klasse berechnet und fallen dadurch deutlich besser aus.
Steuern sparen können auch Hausbesitzer, wenn sie vor Jahresende noch Reparaturen am Gebäude ausführen lassen. Dadurch lassen sich bis zu 4000 Euro direkt von der geschuldeten Einkommenssteuer abziehen. Steuerpflichtige können des Weiteren auch Steuern sparen, wenn sie sich statt des Weihnachtsgelds für steuerbegünstigte Sachzuwendungen entscheiden.