Der Grund ist einfach: es fehlt schlicht eine entsprechende Rechtsgrundlage. Allenfalls gegen einzelne Mitarbeiter ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich. Das soll sich jetzt nach dem Willen einiger Bundesländer ändern.
Rot-grüne Länder ergreifen Initiative
Die rot-grün regierten Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben einen entsprechenden Gesetzesentwurf initiiert und in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen Banken, die Mithilfe bei der Steuerhinterziehung leisten, künftig empfindliche Konsequenzen treffen. Im Extremfall droht dann sogar der Entzug der Banklizenz.
Von der Filialschließung bis zum Lizenzentzug
Daneben sieht der Gesetzentwurf ein ganzes Arsenal an Sanktionsmaßnahmen vor. Wenn Steuerstraftaten auf einzelne Zweigstellen oder Organisationsbereiche einer Bank beschränkt bleiben, können die entsprechenden Filialen und Abteilungen zwangsweise geschlossen werden. Einzelne Vorstände, Bereichs- oder Filialleiter, die gegen das Steuerrecht verstoßen haben, sind auf Verlangen abzuberufen.
Verweigert die Bank Auskünfte, droht ein Verlust der Geschäftsgenehmigung. Die Ultima Ratio ist der Entzug der Banklizenz, der dann erfolgt, wenn leitende Mitarbeiter nachhaltig Steuerstraftaten begangen oder Kunden zur Steuerhinterziehung angestiftet haben. Insgesamt soll die Bankenaufsicht in diesem Bereich drastisch verschärft werden.
Weitere Beratungen im Licht von Betrugsvorwürfen
Der Gesetzesentwurf ist im Bundesrat beschlossen worden. Eine Beratung durch den Bundestag steht noch aus. Wie hier das Ergebnis ausfallen wird, ist angesichts der anderen Mehrheitsverhältnisse offen. Auf jeden Fall bleibt das Thema auf der Tagesordnung. Für die Banken sind das keine guten Nachrichten. Sie sehen sich aktuell auch noch in anderem Zusammenhang mit Vorwürfen zum Steuerbetrug konfrontiert.
Die Staatsanwaltschaften in mehreren Bundesländern ermitteln gegen eine Reihe von Instituten und Fondsgesellschaften. Im Rahmen des sogenannten Dividendenstripping sollen sich die beschuldigten Unternehmen mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten haben lassen, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. Der Schaden wird auf über eine Milliarde Euro geschätzt.
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