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S&K: Immer noch keine Anklage in Sicht

Ein ganzes Jahr ist seit der Razzia bei der Immobiliengruppe S&K bereits vergangen, doch eine Anklage ist bisher nicht in Sicht. Warum die ermittelnden Behörden keine Fortschritte machen, kann aufgrund fehlender Informationen nur vermutet werden.


S&K

Bei den Ermittlungen im S&K Skandal ist kein Ende abzusehen

Fast auf den Tag vor einem Jahr fand die umfangreiche Polizeiaktion gegen das Immobilienunternehmen S&K statt. Hunderte von Polizisten suchten in der bundesweiten Aktion nach Beweisen für ein Schneeballsystem, mit dem mehrere tausend Anleger um 200 Millionen Euro betrogen worden sein sollen. Von einer konkreten Anklage sind die Behörden immer noch weit entfernt.
Mittlerweile umfasst der Kreis der Verdächtigen circa 100 Personen.

Die Initiatoren der S&K, sowie fünf weitere Personen sitzen seit den Hausdurchsuchungen in Untersuchungshaft. Auf die Fragen der Presse, warum die Formulierung einer Anklage so lange dauere, gab die Staatsanwaltschaft nur ausweichende Auskünfte. Sie wolle die Geldflüsse in einem angeblichen Schneeballsystem nachweisen, an dem bis zu 150 Einzelunternehmen beteiligt gewesen sein sollen.

Die Anklage gegen die S&K Führung gerät unter Zeitdruck

Die eigentlichen Leidtragenden der sich hinziehenden Ermittlungen sind die Anleger, denen nichts anderes übrig bleibt als warten. Alle Vermögenswerte, denen die Staatsanwaltschaft habhaft werden konnte, wurden konfisziert und eingefroren. Vor einem rechtskräftigen Urteil, was natürlich eine Anklage voraussetzt, kann über die Ansprüche der Anleger nicht entschieden werden.
Der Staatsanwalt wird bei seinen Ermittlungen gegen die S&K das Tempo deutlich erhöhen müssen, oder zumindest eindeutige Ermittlungsfortschritte nachweisen. Denn nachdem die Verdächtigen bereits ein Jahr ohne Anklage einsitzen, könnte der Untersuchungsrichter im Extremfall die Unterbrechung der Untersuchungshaft anordnen.

Angeblich wurden bei der Razzia gegen die S&K 10.000 Computer, Datenträger und Aktenordner als Beweismittel beschlagnahmt. Die Durchsicht erfordere laut den Ermittlern extrem viel Zeit, doch ohne schlüssige Beweise wird das Gericht die Haftbefehle nicht weiter mit Flucht- und Verdunklungsgefahr begründen können. Der Staatsanwalt ist am Zug. Hat er keine guten Karten, braucht der Hauptbeschuldigte keinen weiteren spektakulären Fluchtversuch mehr unternehmen, sondern kann mangels Anklage als freier Mann den Hauptausgang benutzen.

 

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