Zukünftige Lasten nicht erfasst
Lange wurden die finanziellen Auswirkungen der großzügigen Altersvorsorge für Beamte nicht wahrgenommen. Der Grund liegt in der kameralistischen Buchführung öffentlicher Haushalte. Dabei werden im Prinzip nur Einnahmen und Ausgaben der laufenden Haushaltsperiode erfasst. Belastungen, die heute zwar verursacht werden, aber erst später zu Auszahlungen führen, fließen erst in künftige Haushalte ein. Dies trifft typischerweise auch auf die Beamtenpension zu.
Beamte: Altersstruktur wirkt sich zunehmend aus
Inzwischen macht sich in zunehmendem Maße die Altersstruktur der Beamtenschaft bemerkbar. Immer mehr Beamte, die im Rahmen des Ausbaus des öffentlichen Dienstes in den siebziger und achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts eingestellt wurden, treten in den Ruhestand und erhalten ihre Beamtenpension. Zusätzlich wirken sich die zwischenzeitlichen Steigerungen bei Beamtengehältern aus.
Handlungsspielräume öffentlicher Haushalte gefährdet
Würde der Staat analog zur Bildung von Rückstellungen in der Wirtschaft Vorsorge für die Pensionen seiner Beamten treffen, müsste nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung die gigantische Summe von 970 Mrd. Euro für Verpflichtungen bis 2050 zurückgelegt werden. Besonders betroffen sind die Länderhaushalte, denn die Länder beschäftigen mit 1,2 Mio. Beamten das Gros der deutschen Staatsdiener. Die Lasten für die Beamtenversorgung engen die künftigen Spielräume für Investitionen spürbar ein - angesichts des überall bestehenden Infrastrukturbedarfs eine fatale Situation.
Reformen wirken langsam
Vor diesem Hintergrund will der baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann als neuer Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz eine Reform der Beamtenpension angehen. Die Möglichkeiten für kurzfristig wirksame Lösungen sind allerdings begrenzt. Denn hier stehen nicht zuletzt auch staats- und verfassungsrechtliche Hürden entgegen. Viele Länder sind inzwischen bei der Neuverbeamtung sehr zurückhaltend und präferieren Angestelltenverhältnisse im öffentlichen Dienst. Denn die sind auf lange Sicht günstiger.
Ein Gerechtigkeitsproblem
Diese Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen privilegierten Beamten und normalen Angestellten sorgt allerdings für wachsenden Unmut im öffentlichen Dienst. Aber noch in einer anderen Hinsicht bewirkt die Beamtenpension eine 'Gerechtigkeitslücke'. Das Leistungsniveau zwischen Beamtenpension und gesetzlicher Rente klafft immer weiter auseinander. Auch hier besteht Handlungsbedarf für die Politik.