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Rechtsschutz bei Fehlern des eigenen Rechtsanwalts?

Viele Menschen nehmen sich zur Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche einen Anwalt und bauen auf dessen Kompetenz in dem folgenden Rechtsstreit. Doch wie ist es um den Rechtsschutz des Klägers bestellt, wenn der eigene Anwalt wichtige Schritte des Verfahrens versäumt?


Rechtsschutz

Pflichtverletzungen und Schadensersatzansprüche

Jeder Rechtsanwalt gewährt seinem Mandanten durch den Anwaltsvertrag Rechtsschutz. Verletzt er die darin enthaltenen Pflichten zulasten seines Klienten, haftet er für die Folgen. Zu den Pflichten des Anwalts gehört auch dessen Beratung, die sich an den Mandantenangaben zum Sachverhalt orientiert. Grundsätzlich gehören eigene Ermittlungen nicht zum Aufgabengebiet eines Anwalts, er hat jedoch seiner Informationsbeschaffungspflicht nachzukommen und muss gegebenenfalls Widersprüche in den Mandanten-Angaben sowie dem Sachverhalt klären. Danach erfolgen in der Regel die detaillierte Beratung des Mandanten und die Entwicklung einer Strategie, die zur Realisierung der Mandantenwünsche führt. Der Rechtsschutz (auch sinnvoller Versicherungsschutz) des Mandanten genießt dabei stets oberste Priorität, der Anwalt muss ihn gegen vorhersehbare und umgehbare Nachteile schützen.

Die schuldhafte Verletzung seiner im Anwaltsvertrag niedergelegten Pflichten ist nicht nur eine Beeinträchtigung des Rechtsschutz verlangenden Mandanten, sie führt auch zu Schadensersatzansprüchen des Klienten gegen den eigenen Rechtsbeistand. Zur genauen Ermittlung eventueller Ansprüche dient die sogenannte Differenzhypothese, durch welche die Vermögenslage des Mandanten vor der Pflichtverletzung und ohne diese verglichen wird. 

Die Beweislast und die Verjährung der Ansprüche

Dass der Rechtschutz des Mandanten durch eine Pflichtverletzung seines Anwaltes gefährdet wurde, muss der Mandant in allen Bereichen selbst beweisen. Eine Beweislastumkehr ist in der Rechtsprechung nicht vorgesehen. Wenn dies dem Rechtsschutz suchenden Mandanten gelungen ist, er also die Pflichtverletzung seines Anwalts nachweisen konnte, wird in der Regel die Höhe des Anspruchs durch die Gerichte geschätzt. Doch auch das führt nicht immer zu befriedigenden Resultaten und stellt den Rechtsschutz des Mandanten weiter infrage.

Selbst wenn der Fehler des Rechtsbeistandes durch den Mandanten bewiesen wurde, kann sich der Anwalt immer noch durch weitere Beweisführungen schützen. Kann dieser beweisen, dass die Klage seines Mandanten auch ohne seinen Fehler aussichtslos gewesen wäre, ist es um den Rechtsschutz des Mandanten schlecht bestellt. Der Rechtsschutz des Mandanten wird auch bei Fehlern des Anwalts bezüglich versäumter Verjährungsfristen beeinträchtigt, doch bei ordentlich durchgeführter Beweisführung des Mandanten, sieht sich der Anwalt schnell selbst in der Haftung. Aber auch die berechtigten Ansprüche des Mandanten sind nicht gegen Verjährung geschützt.

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