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Prokon: Was müssen Anleger jetzt machen?

Jetzt ist es amtlich. Über Prokon wird endgültig das Insolvenzverfahren eröffnet. Das hat das zuständige Amtsgericht Itzehoe nach mehrmonatiger Prüfung entschieden.


Insolvenz

Am 22. Januar war ein entsprechender Antrag beim Gericht gestellt worden. Vorausgegangen waren wochenlange Gerüchte über Zahlungsschwierigkeiten und eine Kündigungswelle bei den von Prokon emittierten Genussrechten

Keine stillen Reserven vorhanden

Anleger können diese Nachricht positiv oder negativ bewerten, je nachdem mit welchen Erwartungen sie dem Verfahren entgegensahen. Die negative Botschaft ist, mit einer vollständigen Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals dürfen Anleger nicht rechnen. Das von der Geschäftsführung und ihrem Chef Rodbertus angedeutete Vorhandensein stiller Reserven hat sich als Illusion erwiesen. Tatsächlich ist Prokon nicht nur illiquide, sondern stark überschuldet. Der Insolvenzverwalter schätzt, dass das vorhandene Vermögen lediglich ausreicht, um etwa 30 bis 60 Prozent der Forderungen abzudecken. Genussrechtsinhaber müssen daher voraussichtlich mindestens 40 Prozent ihres Kapitals abschreiben. 

Genussrechte wie normale Forderungen 

Es gibt aber auch positive Aspekte. Nach einer intensiven juristischen Prüfung der Genussrechtsbedingungen sind Experten zu dem Ergebnis gekommen, dass das Genussrechtskapital genauso zu behandeln ist wie die übrigen Forderungen an das Unternehmen. Die von vielen Anlegern befürchtete nachrangige Behandlung wird nicht stattfinden, zu unklar waren die Regelungen bei den Genussrechtsverträgen.  Ebenso wenig müssen Inhaber, die noch kurz vor dem Insolvenzantrag aus ihren Genussrechten ausgestiegen sind und ausgezahlt wurden, wohl mit nachträglichen Rückforderungen rechnen. 

Der weitere Terminplan 

Für die Gläubiger - egal ob Genussrechtsinhaber oder normale Kreditgeber-, heißt es jetzt zunächst einmal abwarten. Genussrechtsinhaber müssen ihre Genussrechte nicht kündigen, sie werden mit der Insolvenz automatisch fällig. Bis 15. September dieses Jahres ist Zeit, Forderungen anzumelden. Der Insolvenzverwalter will bis Mitte Juli entsprechende Formulare an alle Gläubiger verschicken. Diese haben außerdem bis 15. Mai Zeit, sich für die Teilnahme an der vorgesehenen Gläubigerversammlung anzumelden. Sie soll am 22. Juli auf dem Gelände der Messe Hamburg stattfinden. Die Prüfung der Forderungen wird bis Anfang 2015 dauern.

 

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