Das Problem Genussrechtskündigung
Zuletzt hatten Prokon massive Liquiditätsprobleme im Zusammenhang mit seiner Genussrechtsfinanzierung zu schaffen gemacht. Gut 75.000 Anleger haben insgesamt 1,4 Milliarden Euro in Genussrechten des Unternehmens investiert. Prokon hatte seine Unternehmens-Finanzierung ganz wesentlich auf dieses Instrument aufgebaut.
Genussrechte nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Bei einer Insolvenz werden sie nachrangig nach den übrigen Gläubigeransprüchen befriedigt. Für dieses größere Risiko winken höhere Renditen. Prokon hatte in den letzten Jahren im Schnitt acht Prozent Zinsen gezahlt - eine Ausnahme am ansonsten von Niedrigzinsen geprägten deutschen Kapitalmarkt.
Vordergründig wurde Prokon jetzt durch die massiven Kündigungen vieler Anleger in die Insolvenz getrieben. Nach sich häufenden schlechten Nachrichten hatten immer mehr Investoren von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und Kapital abgezogen. Bereits im vergangenen Jahr wurden 130 Millionen Euro gekündigt, aktuell summierten sich die Kündigungen auf 200 Millionen. Diesen drohenden Liquiditätsabfluss verkraftete das Unternehmen letztlich nicht.
Insolvenzursachen liegen tiefer
Schon ein Verzweiflungsakt war ein Brandbrief von Carsten Rodbertus an die Genussrechtsinhaber gewesen, in dem diese vor einer Kündigung gewarnt wurden. Damit verbunden war die Aufforderung, verbindlich bis auf weiteres auf die Ausübung des Kündigungsrechts zu verzichten. Immerhin 52 Prozent der Adressaten hatten tatsächlich zugestimmt, notwendig für die Abwendung der Insolvenz wären jedoch 95 Prozent gewesen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Unabhängig von diesen aktuellen Krisenentwicklungen steht das Geschäftsmodell von Prokon aber schon länger in der Kritik.
Experten schätzen, dass in dem Unternehmen seit seiner Gründung bis Oktober letzten Jahres Verluste in Höhe von 210 Millionen Euro aufgelaufen sind. Dem stehen Zinszahlungen für Genussrechte in Höhe von 330 Millionen Euro gegenüber - eine Rechnung, die nicht aufgehen konnte. Sogar Vermutungen einer Finanzierung nach Schneeball-System stehen im Raum.
Optimismus berechtigt?
Dennoch gibt sich die Unternehmensleitung optimistisch und geht von der Fortführung des Geschäftsbetriebes aus. Dabei setzt man auch auf den Faktor Zeit - die Zulässigkeit des Insolvenzantrags müsse erst noch geprüft werden. Ob das die Genussrechtsinhaber beruhigt, darf bezweifelt werden.
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