Produktinformationsblätter (PIB) müssen vollständig sein
Im Oktober 2013 nahm sich das Institut für Transparenz (ITA) die Produktinformationsblätter (PIB) von Berufsunfähigkeitsversicherungen vor.
Jetzt untersuchte das Institut auch die Beipackzettel von Risikolebensversicherungen und Zusatzversicherungen zur Berufsunfähigkeit. Geprüft wurde, ob 76 PIB von 51 Anbietern die vorgeschriebenen Pflichtinformationen enthalten.
Das Ergebnis verwundert aufgrund der Tatsache, dass Produktinformationsblätter (PIB) bereits seit sechs Jahren Pflicht sind:
- Acht Anbieter haben den Test bei neun PIB nicht bestanden.
- 32 PIB von 17 Versicherungen wurden mit gut oder sehr gut bewertet.
Die Produktinformationsblätter (PIB) müssen beispielsweise die Summen der jährlichen Verwaltungskosten anteilig der Jahresprämie mit Laufzeitangabe enthalten. Von den 76 getesteten PIB beinhalteten lediglich 32 Exemplare die vorgeschriebenen Informationen.
Produktinformationsblätter (PIB) sollten auch für Normalbürger verständlich sein
Die Produktinformationsblätter (PIB) für Kapitalanlageprodukte sind zwar meistens vollständig, jedoch kaum für Nichtakademiker lesbar. Doch ist hier Verbesserung in Aussicht gestellt. Das Bundesverbraucher-Ministerium hat versprochen, die Produktinformationen bis zum Dezember dieses Jahres, auch ohne begleitende Fachbücher lesbar zu machen.
Angesichts der Komplexität ist es wenig verwunderlich, dass die Mehrzahl der Anleger die an sich wichtigen Produktinformationsblätter (PIB) ignoriert. Wer beispielsweise nach dem Risiko einer Kapitalanlage forscht, muss sich derzeit durch mehrseitige Erklärungen durcharbeiten, nur um letztendlich zu erfahren, dass hier ein Totalausfall droht.
Die Produktinformationen sind zu langatmig abgefasst und mit zu vielen Fremdwörtern durchsetzt. Sie lassen sich ohne Lexikon und Wörterbuch nur von Menschen mit akademischer Ausbildung lesen.
Die Initiative für leicht verständliche Produktinformationen kam vom Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Der Verband empfahl der Finanzindustrie, zukünftig auf Fremdwörter zu verzichten oder diese zumindest zu erklären. Wenn begleitende Angaben verständlich verfasst sind, werden sie von den Anlegern weniger oft ignoriert.
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