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Nach Unisex nun Uniage?

Unisex-Tarife stellten die Versicherungsbranche 2013 vor enorme Herausforderungen, nun will die Europäische Union mit einer ­Uniage-Verordnung die Gleichbehandlung von Verbrauchern unterschiedlichen Alters vorantreiben. Im Ergebnis müssten alle Menschen höhere Versicherungsbeiträge entrichten.


Unisex, Uniage

Kommt Uniage nach Unisex?

Unisex-Tarife wurden zum Dezember 2012 in der PKV mit dem Ziel der Gleichbehandlung der Geschlechter eingeführt. Seitdem zahlen Männer und Frauen die gleichen Versicherungsbeiträge. Die von der Branche befürchteten Preisanstiege sind ausgeblieben. Im Gegenteil habe sich die Tarifqualität seit der Einführung des Unisex-Prinzips deutlich verbessert, das geht aus einer Studie des Informationsdienstes KVpro hervor. Die Analyse berichtet von anbieterabhängigen Preissenkungen, welche bei einer 35 Jahre alten Person bis zu 100 Euro im Monat ausmachen können.

Uniage wird sich nach Meinung der Versicherer sicher nicht in Preissenkungen, sondern vielmehr in spürbaren Verteuerungen bemerkbar machen. Denn im Gegensatz zur geschlechtlichen Gleichbehandlung durch Unisex ist das Alter ein unverzichtbarer Bemessungsfaktor für die Versicherungswirtschaft. Die Tarife würden durch die Einführung von Uniage für ältere Menschen kaum günstiger, vielmehr müssen die jungen Versicherungsnehmer dann mit erheblich höheren Beiträgen rechnen. 

Verordnung mit Ausnahmen

Die Uniage-Richtlinie ist derzeit in der Planungsphase und muss noch formal verabschiedet werden. Der Branche wird durch die Umsetzung ein bislang wichtiges Tarifierungsmerkmal entzogen, sie müsste dann ungeachtet des Alters gleiche Prämien für alle Kunden berechnen. 

Das Alter ist derzeit die aufschlussreichste Bewertungsgrundlage, wenn es um die Einschätzung des Krankheits- oder Sterberisikos geht. Auch bei der Kfz-Versicherung schließen die Anbieter von den Lebensjahren auf das potenzielle Unfallrisiko.

Doch die geplante Uniage-Richtlinie enthält eine Passage, die Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zulässt. Damit schiebt die EU-Kommission das Problem der Alterstaxierung den Mitgliedsstaaten zu, sie sollen im nationalen Rahmen festlegen, wann eine Bewertung des Alters zulässig ist. Das ruft wiederum den Verband ­Deutscher Versicherungsmakler auf den Plan, denn der sieht weniger Probleme in der Uniage-Verordnung als in den Ergänzungen der einzelnen Staaten.

 

 

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