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Mehrwertsteuer: Komplettes Durcheinander

Kaum ein Verbraucher weiß, welcher Mehrwertsteuer-Satz für bestimmte Produkte angewendet werden muss. Das verwirrende Wechselspiel zwischen normalen und reduzierten Sätzen sorgt schon lange für harsche Kritik, doch verhindern bislang einige Lobbygruppen vereinfachende Lösungen.


Mehrwertsteuer

Warum es zwei Sätze bei der Mehrwertsteuer gibt

Wer sich für den Grund interessiert, muss bei der Suche bis in die 60er Jahre zurückgehen. Denn bereits 1968 wurde der reduzierte Satz der üblichen Mehrwertsteuer von 19% ins Leben gerufen. Die damalige Regierung wollte Dinge, die für das Gemeinwohl förderlich und für die Existenz zwingend notwendig sind, durch Vergünstigungen bei dieser Steuer fördern.

Damals ging es den Entscheidungsträgern um Produkte aus dem Lebensmittelbereich, sie stellen auch heute noch 75 Prozent aller Güter mit reduzierter Mehrwertsteuer dar. Des Weiteren werden auch Zeitungen, Bücher sowie Leistungen im öffentlichen Nahverkehr steuerbegünstigt. Den Staat kostet die Vergünstigung mittlerweile mehr als zwanzig Milliarden Euro pro Jahr, von dem ursprünglichen Förderziel ist jedoch kaum noch etwas übrig. 

Skurriles bei den Mehrwertsteuersätzen

Inzwischen sind fast fünf Jahrzehnte vergangen, in denen die Mehrwertsteuer zwar einige Male erhöht, aber nie vereinheitlicht wurde. Die Ansicht der Tabellen mit reduzierten Sätzen oder in Normalversion hat sich um absurde Einträge erweitert, sinnvolles ist jedoch kaum dabei.

Wer etwa gedacht hat, dass vor der Mehrwertsteuer alle Esel gleich seien, wird hier eines Besseren belehrt. In dem Regelwerk steht, dass der gewöhnliche Hausesel mit der vollen Mehrwertsteuer zu berechnen ist, solange er lebt. Ist der arme Esel geschlachtet worden, fällt hingegen nur der reduzierte Steuersatz an. Darüber hinaus gelten für genau definierte Kreuzungen ebenfalls die günstigeren Werte.

Auch Schweine teilt der Gesetzgeber in zwei Mehrwertsteuerklassen ein, während beim herkömmlichen Hausschwein der reduzierte Mehrwertsteuersatz anfällt, wird bei Wildschweinen der Normalsatz fällig. Die Liste könnte endlos erweitert werden, die einzelnen Beispiele erinnern oft an die Streiche der Schildbürger. Im allgemeinen Interesse sollte die Mehrwertsteuer jedoch endlich vereinheitlicht werden, auch wenn das neue Gesetz keine Passagen der Heiterkeit mehr enthält.

 

 

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