Ab Jahresanfang 2013 erhalten Pflegebedürftige, die an einer Demenzerkrankung leiden, von ihrer Pflegeversicherung mehr finanzielle Zuwendung. Durch Einführung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes werden ab jetzt erstmals Menschen mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen unterstützt, die zwar auf Betreuung angewiesen sind, aber keine Pflegestufe haben.
Für diese Menschen wird es nun wichtig, einen Antrag der zuständigen Pflegekasse zukommen zu lassen, weil sich die Pflegeversicherung vorher nicht rührt. Die Zahlung beginnt erst an dem Tag, an dem der Antrag dort eintrifft.
Das Bundesgesundheitsministerium hat zwar 1,2 Millionen Euro dafür verwendet, eine Pflegereform auf die Beine zu stellen, doch dabei wurde der Begriff Pflegebedürftigkeit nicht reformiert, wie viele Experten es gefordert hatten. Nach wie vor gelten nur Menschen als Pflegebedürftig, wenn sie die körperliche Pflege nicht mehr allein bewältigen können. Nach dieser Regelung fallen Demenzkranke nicht unter eine Pflegestufe, falls sie sich noch selbst waschen oder anziehen können, dabei aber einer Anleitung bedürfen. Ab nun ist ihnen aber die Inanspruchnahme umfangreicherer Leistungen möglich.
Bis zum Jahreswechsel haben Menschen nur dann Pflegegeld erhalten, wenn sie unter eine der drei Pflegestufen fallen. Je nach Pflegestufe beträgt die finanzielle Zuwendung zwischen monatlich 235 und 700 Euro. Dieses Geld wurde für pflegende Angehörige oder übrige ehrenamtliche Pfleger gedacht. Engagiert die Familie einen professionellen Pflegedienst, bekommt der Pflegebedürftige Sachleistungen, die einen Monatswert von 450 bis 1550 Euro – je nach Pflegestufe – haben. Bei einer solchen Regelung werden die Sachleistungen vom Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Ab jetzt werden Menschen mit den Pflegestufen I und II großzügiger unterstützt, sofern bei ihnen eine „erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ feststellbar ist, was viele Demenzkranke betrifft. Das Pflegegeld in der Stufe I steigt bei ihnen auf 305 Euro, das sind 70 Euro mehr als zuvor. Die Steigerung fällt in der Stufe II etwas größer aus, nämlich um 85 Euro auf einen Gesamtbetrag von 525 Euro. Damit geht auch eine Erhöhung der Sachleistungen einher: Bei Pflegestufe I erhöhten sie sich um 215 Euro auf heute insgesamt 665 Euro und auf Stufe II fand eine Erhöhung um 150 Euro auf 1250 Euro. Unterdessen verändert sich in Pflegestufe III nichts. Die sogenannte Pflegestufe 0 ermöglicht dem Betroffenen ein Pflegegeldbezug von 120 Euro monatlich, während die Pflegesachleistung bei 225 Euro liegt.
Alle genannten Personengruppen können im Jahr maximal 1550 Euro beanspruchen, falls die Hauptpflegeperson für einen gewissen Zeitraum ausfällt. Werden Baumaßnahmen in der Wohnung fällig, um sie barrierefrei zu gestalten, geben die Pflegekassen einen Zuschuss von bis zu 2557 Euro.
Doch es gibt dieses Geld nicht von selbst. Erst wenn Demenzkranke ohne Pflegestufe bei der Pflegeversicherung einen Antrag gestellt haben, wird ihnen ein Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen abgestattet. Bei diesem Treffen wird der Erkrankte auf eine Einschränkung seiner Alltagskompetenz hin geprüft. Erst wenn sie in erheblichem Maß vorliegt, so Ann Marini als Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes, werde das Geld bewilligt. (LB/BHB)