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Mahnbescheid, wie geht das?

Bei offenen Forderungen, welche vom Schuldner auch nach Aufforderung nicht beglichen wurden, sollte ein Mahnverfahren eingeleitet werden. Der Gläubiger stellt dazu einen Antrag beim zuständigen Mahngericht, auf dessen Grundlage ein Mahnbescheid an den Schuldner ergeht.


Mahnbescheid

Einen Mahnbescheid kann jeder auch ohne Anwalt beantragen

Alles was dazu benötigt wird, ist das dazu erforderliche Antragsformular. Dieses ist entweder aus dem Internet, oder im örtlichen Schreibwarenfachhandel zu bekommen. Es gilt jedoch, die je nach Bundesland unterschiedlichen Zuständigkeiten zu beachten. Darüber hinaus ist wichtig, dass das Antragsformular den maschinellen Verfahren der Amtsgerichte entspricht. Im Zweifelsfall bieten sich Muster im Internet zum Vergleich an. Der Antrag auf einen Mahnbescheid kann in jedem Fall ohne Rechtsbeistand gestellt werden. Wenn jedoch die Sachverhalte kompliziert sind, empfiehlt sich doch die Einbeziehung eines Anwalts in das Verfahren.

Sollte der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, was er natürlich kann, ist das weitere Verfahren vor einem Landgericht kaum ohne Rechtsbeistand zu bewältigen. In dem Antrag sind die genauen Angaben zum Antragsteller, zur gegnerischen Partei sowie den Forderungen darzulegen. Bei Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen können sowohl die amtlichen Ausfüllhilfen als auch das Infoblatt "Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren" helfen. Die Broschüre ist bei dem gleichen Mahngericht erhältlich, bei dem der Antrag gestellt werden soll. Für weitere Auskünfte stehen die Mahngerichte auch telefonisch zur Verfügung.

Jeder Mahnbescheid wird für den Antragsteller mit Kosten begleitet

Sobald der Mahnbescheid erlassen wurde, erhält der Antragsteller eine Rechnung über die Kosten des Mahnverfahrens. Gläubiger, die sich außerstande sehen, die Kosten für das Mahnerfahren aufzubringen, können unter Umständen Prozesskostenbeihilfe beantragen. Die Gewährung von Prozesskostenbeihilfe hängt von verschiedenen Kriterien ab. Daher ist zu empfehlen, diese Beihilfe schon vor dem Antrag für den Mahnbescheid bewilligen zu lassen.  Sonst könnte das eigentliche Mahnverfahren unnötig hinausgezögert werden.

Dieses vereinfachte Mahnverfahren wurde vom Gesetzgeber auch zur Entlastung des Amtsgerichts eingeführt. Es erspart dem Antragsteller oft die Kosten für den Rechtsbeistand. Erfahrungsgemäß reagiert auf den folgenden Mahnbescheid jedoch nur eine Minderheit der Schuldner im Sinne des Dokuments. Die zur Zahlung Aufgeforderten legen sehr häufig Widerspruch gegen den Bescheid ein. Die Berufungsverfahren finden vor Landgerichten statt und machen die Zuziehung eines Anwalts in jedem Fall erforderlich.

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