Für so gut wie gescheitert hatte Michael Meister, CDU-Fraktionsvize, die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen bei den Auszahlungen einer Lebensversicherung kurz zuvor erklärt. Kapital-LV Kündigungen wichtig? Gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ sagte Meister, dass er in dieser Legislaturperiode nicht mehr mit einer Einigung rechnen würde. Bei diesem umfangreichen und emotionsgeladenen Thema sei in dem Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag keine Einigung in Sicht.
Mit diesem Vorgehen wischen die Regierungsparteien ihren eigenen Vorschlag wieder vom Tisch. Zur Entlastung der Versicherungskonzerne hatte die schwarz-gelbe Koalition ursprünglich geplant, die Beteiligungen der Versicherten an den Bewertungsreserven, die derzeit einen besonderen Hochstand ausweisen, zu begrenzen.
Die Begrenzung wurde vom Bundesrat gestoppt
Durch eine Begrenzung wären die Auszahlungssummen an die Versicherten bedeutend niedriger ausgefallen. In einer nachträglich eingefügten Härtefallklausel war immer noch ein Abschlag von 5 Prozent verzeichnet. Für einzelne Kunden hätte diese einen Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten können.
Bereits im November vom Bundestag beschlossen, wurde vom Bundesrat der Vermittlungsausschuss einberufen. Doch auch hier konnte bis zur vergangenen Woche kein Kompromiss gefunden werden. Deshalb soll nun eine Arbeitsgruppe für eine zufriedenstellende Lösung sorgen.
Für den 19. und den 21. Februar sind die ersten Treffen angesetzt. Zwei weitere Vorhaben, bei denen eine zügige Umsetzung für die EU von großem Interesse ist, sind mit dem Gesetz verknüpft.
Wie entstehen Bewertungsreserven?
Weist eine Kapitalanlage aktuell einen höheren Wert aus, als zu dem Zeitpunkt, als sie gekauft wurde, spricht man von Bewertungsreserven. Die vor Jahren von den Versicherern erworbenen Staatsanleihen weisen einen weitaus höheren Wert als bei ihrem Kauf aus, das resultiert aus der deutlich höheren Verzinsung.
Läuft ein Vertrag aus oder wird der Vertrag gekündigt, müssen die Konzerne die Kunden an den Erträgen beteiligen. Diese Verpflichtung der Konzerne gegenüber den Kunden sollte durch das neue Gesetz eingeschränkt werden. (FR/BHB)